Bundesverfassungsgericht

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Beflaggung des Dienstgebäudes des Bundesverfassungsgerichts

Pressemitteilung Nr. 71/2004 vom 15. Juli 2004

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat angeordnet, dass das Dienstgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ab 19. Juli 2004 täglich beflaggt wird. Mit dieser Regelung schließt sich das Bundesverfassungsgericht der Beflaggungspraxis der anderen Verfassungsorgane des Bundes an.

Die tägliche Beflaggung des Dienstgebäudes des Bundesverfassungsgerichts erfolgt durch Setzen der Bundesflagge und der Europaflagge. Geflaggt wird an den Flaggenmasten, die vor dem Dienstgebäude des Bundesverfassungsgerichts parallel zur verlängerten Waldstraße aufgestellt sind. Die Beflaggung beginnt regelmäßig bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7.00 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang.

Karlsruhe, den 15. Juli 2004