September 2023

Neueingänge im September 2023
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 1726/23

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2023 - BVerwG 9 CN 1.22 - und die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) vom 30. Januar 2020, geändert durch Satzung der Universitätsstadt Tübingen zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer vom 27. Juli 2020

Betr.: Recht der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (Verpackungssteuer)
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie gegen eine Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck).

Art. 2 Abs. 1; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs.GG

Berichterstatter: BVR Dr. Christ

1 BvR 1823/23

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2023 - 10 AZR 369/20 - (Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG auf Tarifverträge)

Betr.: Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Nachtarbeitszuschläge)
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts über den Streitgegenstand der Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschichtarbeit bei einem Unternehmen der Getränkeindustrie.

Art. 9 Abs. 3 GGArt. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GGArt. 12 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert

1 BvR 1796/23

Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2023 - NotZ(Brfg) 4/22 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Februar 2022 - Not 5/21 - sowie mittelbar gegen § 47 Nr. 2 Variante 1, § 48a Bundesnotarordnung (BNotO)

Betr.: Recht der selbständig und vorwiegend persönlich ausgebübten Berufe (Berufsrecht der Notare)

Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars, der sich gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze des vollendeten 70. Lebensjahres wendet

Art. 12 Abs. 1 GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GGArt. 103 Abs. 1 GGArt. 15 Abs. 1 GRCh, Art. 16 GRCh, Art. 21 GRCh

Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling

2 BvR 1412/23

Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. August 2023 - 3 StR 499/22 - und das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Juli 2022 - 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17 -.

Der Beschwerdeführer war Berufssoldat bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants. Das Oberlandesgericht verurteilte ihn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), zahlreicher strafbarer Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie des Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, von der er als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens drei Monate als vollstreckt erklärte. Ausweislich der Feststellung fasste der Beschwerdeführer im Laufe des Jahres 2016 den festen Entschluss, einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens zu verüben, um einen politischen und gesellschaftlichen Richtungswechsel herbeizuführen und nach seiner Vorstellung zum „Erhalt der deutschen Nation“ beizutragen.

Art. 1; 2; 103 Abs. 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf

2 BvE 13/2

Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass der Deutsche Bundestag durch seinen Beschluss in der 114. Sitzung am 5. Juli 2023, mit dem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Themenkomplex Cum-Ex, M.M. Warburg & CO Bank) abgelehnt wurde, die Rechte der Antragsteller verletzt hat.

Antragsteller sind die Fraktion CDU/CSU und Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die Antragschrift ist vom 7. September 2023.

Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein