Erster Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.1 BvR 1885/24Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Feststellung des Bundeskartellamts, dass der Beschwerdeführerin zu 1. einschließlich aller mit ihr verbundenen Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen vom 18. Januar 2021 (BGBl I S. 2) zukomme, der die Beschwerde gegen diese Feststellung zurückweisende Beschluss des Bundesgerichtshofs und § 19a GWB selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
2.1 BvR 2428/20Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Störung von Versammlungen und Aufzügen (§ 21 des Versammlungsgesetzes) mit Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und Artikel 103 Absatz 2 GG vereinbar ist, wenn es sich bei dem der Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt um die Teilnahme an einer möglicherweise ebenfalls von Artikel 8 Absatz 1 GG geschützten Sitzblockade handelt.
Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
3.1 BvR 2466/19Verfassungsbeschwerde gegen § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW S. 741, ber. 2019 S. 23), welcher Befugnisse zur Telekommunikations- und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Regelungsgegenstand hat, sowie gegen
8 Absatz 4 PolG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NRW S. 684, ber. 2019 S. 23), der einen Katalog terroristischer Straftaten im Sinne dieses Gesetzes enthält.
4.1 BvR 180/23Verfassungsbeschwerde von unter anderem Rechtsanwälten, Künstlern und Journalisten zu der Frage, ob die durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl I S. 3202, in Kraft getreten am 24. August 2017) bewirkten Änderungen der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere die Möglichkeit der Anordnung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung (mittels des sogenannten „Staatstrojaners“), verfassungsgemäß sind.
5.1 BvF 1/18,
1 BvR 2271/18,
1 BvR 506/19
Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung und Verfassungsbeschwerden zu den Fragen der Vereinbarkeit einzelner Bestimmungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) mit dem Grundgesetz, insbesondere betreffend den Gefahrenbegriff („drohende Gefahr“), die höchstzulässige Dauer des polizeilichen Gewahrsams und die Möglichkeiten zum Einsatz von Explosivmitteln.
Berichterstatter: BVR Dr. Christ bzw. Nachfolgerin/Nachfolger
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
6.1 BvR 368/22Verfassungsbeschwerde der Humboldt-Universität zu Berlin gegen § 110 Absatz 6 Satz 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft vom 14. September 2021 (GVBl S. 1039) sowie gegen § 110 Absatz 6 Sätze 2 bis 4 des Berliner Hochschulgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts vom 5. Juli 2022 (GVBl S. 450) – verpflichtende Anschlusszusagen für promovierte, befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bestimmten arbeitsvertraglich vereinbarten Qualifikationszielen („Postdocs“).
7.1 BvR 2259/23,
1 BvR 1245/24,
1 BvR 1246/24,
1 BvR 1247/24,
1 BvR 1248/24,
1 BvR 1459/24
Verfassungsbeschwerden von Herstellern von Einwegkunststoffprodukten gegen die mit dem Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondgesetz – EWKFondsG) vom 11. Mai 2023 (BGBl I Nr. 124) eingeführte Einwegkunststoffabgabe.
8.1 BvR 2127/24Verfassungsbeschwerde einer Trägerin von Kindertageseinrichtungen im Bereich der Evangelischen Kirche zu der Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass kirchliche Träger aufgrund von § 20 Absatz 1 Sätze 2 und 3 des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW S. 462) in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW S. 622), für die von ihnen betriebenen Kindertagesstätten im Vergleich zu anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe einen um drei Prozentpunkte niedrigeren Zuschuss erhalten.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
9.1 BvL 1/21,
1 BvL 2/21,
1 BvL 7/21,
1 BvL 2/22,
1 BvL 1/23,
1 BvR 2167/22
Vorlagen des Kammergerichts, des Oberlandesgerichts Celle, der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel und München sowie eine Verfassungsbeschwerde zur sogenannten Co-Mutterschaft; mehrere Fachgerichte und eine Beschwerdeführerin gehen von der Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts aus, weil dieses die gemeinsame Elternschaft zweier miteinander verheirateter Frauen für ein während ihrer Ehe von einer der Frauen geborenes Kind nicht beziehungsweise nur über den Weg einer Adoption ermöglicht. Den Verfahren liegen unterschiedliche Zeugungskonstellationen zugrunde, beispielsweise mittels offizieller beziehungsweise privater Samenspende oder auch mittels Embryonenspende.
10.1 BvR 911/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob in einem familiengerichtlichen Verfahren zur Annahme einer volljährigen Person als Kind (§ 1767 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB) über den Wortlaut des § 193 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) hinaus – zusätzlich zu den Kindern – auch weitere Abkömmlinge des Annehmenden, im konkreten Fall die pflichtteilsberechtigte Enkelin, anzuhören sind.
11.1 BvR 2229/21Verfassungsbeschwerde, die die Frage betrifft, ob § 1680 Absatz 2 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in seiner derzeitigen Fassung und in der in der Fachgerichtsbarkeit einhellig angewandten Auslegung mit dem Elternrecht des bislang nicht sorgeberechtigten Elternteils aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Grundgesetz (GG) in Einklang stehen. Konkret steht in Rede, ob nicht das Absehen von der Übertragung der elterlichen Sorge auf den bislang nicht sorgeberechtigten Elternteil bei Entziehung des Sorgerechts des bislang allein sorgeberechtigten Elternteils an eine Kindeswohlgefährdung geknüpft werden müsste, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen ihren Willen aus Artikel 6 Absatz 3 GG gerecht zu werden.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
12.1 BvR 2578/24Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) gegen die Zustimmungsgesetze des Landes Berlin und des Landes Brandenburg zu dem am 13. und 17. November 2023 zwischen beiden Ländern geschlossenen rbb-Staatsvertrag im Hinblick auf verschiedene Bestimmungen zur Organisation und Haftung.
13.1 BvR 2524/24,
1 BvR 2525/24
Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen neun Landesrundfunkanstalten gegen die Unterlassung der Gewährleistung der Rundfunkfinanzierung im Hinblick auf die Festsetzung eines höheren Rundfunkbeitrags für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 in Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
14.1 BvR 1628/22,
1 BvR 1629/22,
1 BvR 1786/22,
1 BvR 1491/23,
1 BvR 1709/23,
1 BvR 885/24,
1 BvR 2661/24
Verfassungsbeschwerden gegen energiewirtschaftsrechtliche Beschlüsse der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zur Festlegung der generellen sektoralen Produktivitätsfaktoren für die Betreiber von Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen hinsichtlich der jeweils dritten Regulierungsperiode sowie deren Billigung durch den Bundesgerichtshof.
15.1 BvR 948/23Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Beschwerdeführer dazu verurteilt wurden, aufgrund von Nutzungshandlungen eines gesampelten Musikstücks zwischen dem 22. Dezember 2002 (nach Ablauf der Umsetzungsfrist der sogenannten InfoSoc-Richtlinie) und dem 7. Juni 2021 (Inkrafttreten des § 51a Urheberrechtsgesetz – UrhG) den Tonträgerherstellern eine näher bezeichnete Auskunft zu erteilen und Vervielfältigungsstücke zum Zweck der Vernichtung herauszugeben (sogenannte „Metall-auf-Metall“-Verfahren). Die Verfassungsbeschwerde betrifft Abgrenzungsfragen zwischen den Grundrechten der Grundrechtecharta und des Grundgesetzes.
16.1 BvR 968/23,
1 BvR 1020/23,
1 BvR 1507/23,
1 BvR 2116/23,
1 BvR 2197/23
Verfassungsbeschwerden gegen §§ 35a, 130a, 130b und 130e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vom
November 2022 (BGBl I S. 1990) beziehungsweise des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl I Nr. 197). Pharmaunternehmen wenden sich gegen verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen zur Begrenzung von Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich, unter anderem die Erhöhung des Herstellerabschlags, die Verlängerung des Preismoratoriums, die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag.
17.1 BvR 1863/23Verfassungsbeschwerde zu der Frage, welche Wirkung eine negative Entscheidung im Arzneimittelzulassungsverfahren für Leistungsansprüche nach § 2 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beziehungsweise für grundrechtsunmittelbare Leistungsansprüche entfaltet und ob die von Seiten des Bundessozialgerichts in diesem Zusammenhang vorgenommene einschränkende Auslegung dieser Leistungsansprüche mit dem Grundgesetz vereinbar ist, namentlich mit den Grundrechten des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert, LL.M. (Berkeley)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
18.1 BvR 1699/24,
1 BvR 2098/24,
1 BvR 2113/24
Verfassungsbeschwerden gegen die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024, nach der die Einhaltung der Klimaschutzziele künftig anhand einer sektorenübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden soll. Die Beschwerdeführenden machen unter anderem eine Verletzung des Gebots der intertemporalen Freiheitssicherung aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG geltend.
19.1 BvR 2637/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob § 6a, § 6b sowie § 7 Absatz 1, Absatz 2 Nummern 3 bis 6, Absatz 3 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) und § 1 Absatz 3 Nummern 3 und 6, § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 und 9 und § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) in der Fassung des Artikels 2 Nummer 5, des Artikels 3, des Artikels 3a, des Artikels 8, des Artikels 9 und des Artikels 11 des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom 22. Dezember 2020 (BGBl I S. 3334) mit Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 9, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 1 und Absatz 2 und Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz vereinbar sind.
20.1 BvR 1141/19Verfassungsbeschwerde gegen eine Reform des Thüringer Hochschulgesetzes vom 10. Mai 2018, mit der die Mitbestimmung von Studierenden und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Hochschulgremien gestärkt, das hochschulorganisatorische Gesamtgefüge neu geordnet sowie eine Regelung über die Anwesenheitspflicht von Studierenden in Lehrveranstaltungen eingeführt worden ist. Die Beschwerdeführenden machen eine Verletzung ihrer Wissenschafts- und Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz) geltend.
Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
21.1 BvL 5/21Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu der Frage, ob § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und § 3 Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 5 und 8 AsylbLG in der 2018 geltenden Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl I S. 1722) und des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl I S. 390) sowie der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 26. Oktober 2015 (BGBl I S. 1793) über die Höhe der Leistungen in den ersten Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar sind.
22.1 BvR 804/22Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gemäß §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die die genannten Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.
23.1 BvR 1796/23Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars, der sich gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze des vollendeten 70. Lebensjahres wendet und sich in Artikel 12 Absatz 1, Artikel 101 Absatz 1 Satz 2, Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz; Artikel 15 Absatz 1, Artikel 16, Artikel 21 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt sieht.
24.1 BvR 2284/23,
1 BvR 2285/23
Verfassungsbeschwerden von Fachärzten für Notfall- und Intensivmedizin gegen den Ende 2022 neu eingeführten § 5c des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), mit welchem der Bundesgesetzgeber in Reaktion auf die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20 -, BVerfGE 160, 79) ein Verfahren für die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten, Kriterien für die Zuteilungsentscheidung sowie Dokumentations- und Mitteilungspflichten regelt.

Zweiter Senat

Berichterstatterin: Vizepräsidentin Prof. Dr. König
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.2 BvR 508/21Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken.Siehe Beschluss vom 29. Oktober 2024
2.2 BvR 1277/23Verfassungsbeschwerde gegen die Unzulässigkeitserklärung eines laufenden Schiedsverfahrens auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages und des ICSID-Übereinkommens. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofs und rügen, dass dieser die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nach dem ICSID-Übereinkommen begründet und entschieden habe, dass die Sperrwirkung des ICSID-Übereinkommens wegen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Investitionsschutzverträgen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht zum Tragen komme.
3.2 BvR 85/24Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auf Grundlage eines bilateralen Investitionsschutzvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien. Die Beschwerdeführerin rügt einen Verstoß gegen die Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, da der Bundesgerichtshof es unterlassen habe, dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorzulegen, ob dessen Rechtsprechung zu Investitionsschutzverträgen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch auf Investitionsschutzverträge zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Staaten außerhalb der Europäischen Union Anwendung finde.
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
4.2 BvL 2/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
5.2 BvL 5/18,
2 BvL 6/18,
2 BvL 7/18,
2 BvL 8/18,
2 BvL 9/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des Berliner Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2010 bis 2015 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
6.2 BvR 934/19Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Vereins gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. In der Entscheidung – der eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vorausgegangen war – hat das Bundesarbeitsgericht den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Referentenstelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen und diese so aus Gründen der Religion benachteiligt habe.
7.2 BvE 7/20,
2 BvR 420/21

Gegenstand des Organstreitverfahrens und der Verfassungsbeschwerde ist das Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP), ein Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB). Das PEPP wurde mit Beschluss (EU) 2020/440 der EZB vom 24. März 2020 aufgelegt (ABl EU Nr. L 91 vom 25. März 2020), der in der Folgezeit durch zwei weitere Beschlüsse geändert wurde.

Antragstellerin im Organstreitverfahren ist die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag.

8.2 BvE 9/21

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung wegen Verletzung der Integrationsverantwortung betreffend die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds (ABl EU Nr. L 170 vom 12. Mai 2021, S. 149).

Antragstellerin: Die ehemalige Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
9.2 BvE 3/18

Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die Gewährung von Staatskrediten im Fall der Fluggesellschaft „Air Berlin“ sowie die Kostenentwicklung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ die Antragsteller sowie den Deutschen Bundestag in ihren beziehungsweise seinen Rechten verletzt und ob in diesem Zusammenhang die Herausgabe bestimmter Dokumente oder Teile hiervon verlangt werden kann.

Antragsteller: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag sowie sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages.

10.2 BvE 5/19

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser die Antragsteller durch die Nichtwahl bestimmter Mitglieder des Deutschen Bundestages in das Sondergremium nach dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und nach dem Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz (GG) verletzt hat.

Antragsteller: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestages.

11.2 BvE 3/20

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzungen des Deutschen Bundestages vom 27./28. Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte.

Antragstellerin: Die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag.

12.2 BvE 4/22

Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung zu der Frage, ob diese die Antragsteller und den Deutschen Bundestag durch eine Äußerung des Bundeskanzlers Scholz im Rahmen einer Fragestunde in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat.

Antragsteller: Die Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie ein Mitglied des Deutschen Bundestages.

13.2 BvE 4/23

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur 2. Novelle des Gebäudeenergie­gesetzes (GEG) den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) sowie aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 1 Satz 1 GG und Artikel 76 f. GG nicht genügt und das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung verletzt hat.

Antragsteller: Ein Mitglied des Deutschen Bundestages.

14.2 BvE 12/23

Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung zu der Frage, ob die Antragsteller und der Deutsche Bundestag durch eine Äußerung des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragten der Bundesregierung für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Rahmen einer Fragestunde in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt worden sind.

Antragsteller: Die Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie ein Mitglied des Deutschen Bundestages.

15.2 BvE 13/23

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser durch seinen Beschluss vom 5. Juli 2023, mit dem die Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses zum Themenkomplex Cum-Ex, M.M. Warburg & CO Bank abgelehnt wurde, die Rechte der Antragsteller aus Artikel 44 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt hat.

Antragsteller: Die Fraktion CDU/CSU im Deutschen Bundestag und 197 Mitglieder des Deutschen Bundestages.

16.2 BvE 2/24

Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag zu der Frage, ob dieser mit der Begrenzung Kleiner Anfragen der Gruppe DIE LINKE auf zehn pro Monat durch die Annahme der Beschlussvorlage auf Bundestagsdrucksache 20/10219 die Gruppe DIE LINKE, die ihr angehörenden Abgeordneten und den Deutschen Bundestag selbst in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat.

Antragsteller: Die Gruppe DIE LINKE im Deutschen Bundestag und 28 Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Berichterstatterin: BVRin Dr. Fetzer
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
17.2 BvL 19/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 in Verbindung mit § 10d Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstoßen.
18.2 BvL 15/14

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,

  • ob § 50d Absatz 10 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes 2002 in den Fassungen des Jahressteuergesetzes 2009 beziehungsweise des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes jeweils einen gegen Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 25 Grundgesetz (GG) verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
  • ob § 52 Absatz 59a Satz 8 des Einkommensteuergesetzes 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 (nunmehr § 52 Abs. 59a Satz 11 EStG 2002 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes) und § 52 Absatz 59a Satz 10 des Einkommensteuergesetzes 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig sind.
19.2 BvL 21/14

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,

  • ob § 50d Absatz 9 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 einen gegen Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 25 Grundgesetz (GG) verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
  • ob § 52 Absatz 59a Satz 9 in Verbindung mit § 50d Absatz 9 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig ist.
20.2 BvL 19/17Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 Prozent (im Streitfall 80 Prozent) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungs­erwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind.
Berichterstatter: BVR Offenloch
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
21.2 BvR 702/20Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei in § 202d Strafgesetzbuch (StGB) und die Regelung zu Beschlagnahmeverboten in § 97 Absatz 2 Satz 3 Strafprozessordnung (StPO), eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218).
22.2 BvR 533/21Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin im Zusammenhang mit der Einziehung zweier Immobilien in Berlin-Neukölln gemäß § 76a Absatz 4 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB), nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche mangels Nachweises einer konkreten rechtswidrigen Vortat eingestellt wurde.
23.2 BvE 2/22,
2 BvE 3/22,
2 BvE 3/23

Organstreitverfahren zu der Frage, ob Bundeskanzler Scholz, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Habeck und Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Paus sowie jeweils auch die Bundesregierung durch im Bundestag getätigte Aussagen über die antragstellende Partei Alternative für Deutschland (AfD) diese in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt haben (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern).

Antragstellerin: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD).

24.2 BvR 1096/22,
2 BvR 1097/22
Verfassungsbeschwerden gegen das in § 184l Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Verbot des Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, das als Teil des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder am 1. Juli 2021 in Kraft trat. Die Beschwerdeführer sehen sich unter anderem in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.
25.2 BvE 1/23

Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag die antragstellende Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch die Beschlüsse über die Haushaltsgesetze 2022 und 2023 dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt hat, dass er die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. bei der Vergabe von Globalzuschüssen an politische Stiftungen nicht berücksichtigt hat.

Antragstellerin: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD).

26.2 BvE 4/24,
2 BvE 6/24,
2 BvE 7/24,
2 BvE 10/24

Organstreitverfahren zu der Frage, ob insbesondere der Deutsche Bundestag durch den Erlass des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG, BGBl I 2023 Nr. 383) sowie (teilweise) durch den Erlass des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024, BGBl I Nr. 38) beziehungsweise den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2024 die antragstellenden politischen Parteien unter anderem in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt hat.

Antragsteller: Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Alternative für Deutschland (AfD) und die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW).

27.2 BvR 1643/24Verfassungsbeschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. unmittelbar gegen das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG) vom 19. Dezember 2023 wegen Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie Artikel 19 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 GG, jeweils „verstärkt durch“ Artikel 21 GG.
28.2 BvR 1677/24Verfassungsbeschwerde der Stiftung „Frieden, Vernunft, Gerechtigkeit“ e.V. (i.G.) gegen § 2 des Gesetzes zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG) vom 19. Dezember 2023 (BGBl I Nr. 383) wegen Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
Berichterstatter: BVR Dr. Frank
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
29.2 BvR 2097/16Kommunalverfassungsbeschwerde von 67 Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des nordrhein-westfälischen Stärkungspaktgesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV NRW, S. 726).
30.2 BvR 1850/19Kommunalverfassungsbeschwerde von zwei Kommunen gegen das Unterlassen des Landes Rheinland-Pfalz, im Landesfinanzausgleichsgesetz eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu regeln, und gegen diverse Regelungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz.
31.2 BvR 31/21Kommunalverfassungsbeschwerde von sieben Kommunen gegen § 94 Absatz 1a SGB XII, der durch das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10. Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) eingeführt wurde. Es wird eine Verletzung von Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 und 3 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 GG gerügt.
Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
32.2 BvL 3/18Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 44 Absatz 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl S. 99, 140) gegen Artikel 71, Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9 Grundgesetz (GG) verstößt.
33.2 BvL 11/18,
2 BvL 12/18,
2 BvL 14/18
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des saarländischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und R in den Jahren 2011 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sind.
34.2 BvF 1/19Abstrakter Normenkontrollantrag des Senats von Berlin, der wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit §§ 2, 2a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 20a Grundgesetz (GG) hält.