Zweiter Senat

Berichterstatterin: Vizepräsidentin Prof. Dr. König
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
12 BvR 166/16,
2 BvR 914/17,
2 BvR 1683/17
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J), nach § 64 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt (in der Fassung seiner Verkündung vom 18. Dezember 2015, GVBl. LSA S. 666) und nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, StVollzG NRW) vom 13. Januar 2015 (GV. NRW S. 75) mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
22 BvR 917/20,
2 BvR 314/21
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz - BayStVollzG) vom 10. Dezember 2017 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J), wonach Strafgefangenen nur in dringenden Fällen gestattet werden kann, Ferngespräche zu führen, mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
32 BvR 2480/10,
2 BvR 421/13,
2 BvR 786/15,
2 BvR 756/16,
2 BvR 561/18
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern.Erledigt durch Beschluss vom 8. November 2022
42 BvR 1681/13Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze wegen Verletzung der kommunalen Planungshoheit.
52 BvE 3/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 GG verletzt, indem sie es unterlassen hat, ihm den ihr am 30. April 2015 vorliegenden Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten.
Antragstellerin: Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 26. Oktober 2022
62 BvE 7/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung den Deutschen Bundestag in seinem Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat beziehungsweise ihn weiterhin verletzt,
a) indem sie es unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten,
b) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED so uneingeschränkt zugänglich zu machen, dass alle Mitglieder des Deutschen Bundestags Einsicht nehmen können, und
c) indem sie es bis einschließlich zum 16. Dezember 2015 unterlassen hat, ihm entweder die europapolitisch bedeutsamen Inhalte des Briefes des türkischen Ministerpräsidenten Davutoglu vom 23. September 2015 an die deutsche Bundeskanzlerin vor oder nach dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU mit Repräsentanten der Türkei am 29. November 2015 zugänglich zu machen, oder aber klarzustellen, dass der Brief nichts europapolitisch Bedeutsames enthalte.
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 26. Oktober 2022
72 BvR 1368/16,
2 BvR 1444/16,
2 BvR 1482/16,
2 BvR 1823/16,
2 BvE 3/16
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren betreffend die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA).
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 9. Februar 2022
82 BvF 1/19Abstrakter Normenkontrollantrag des Senats von Berlin, der wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit §§ 2, 2a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 20a GG hält.
92 BvR 508/21Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken.
102 BvR 547/21,
2 BvR 798/21
Verfassungsbeschwerden betreffend das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU - Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz).Erledigt durch Urteil vom 6. Dezember 2022
Berichterstatterin: BVRin Hermanns
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
112 BvL 7/13,
2 BvL 18/14
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) in der Fassung des Art. 3 Nr. 9 Buchst. d Doppelbuchst. bb und Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3310) wegen der rückwirkenden Geltungsanordnung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 14. Dezember 2022
122 BvL 8/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3858) insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.
132 BvL 7/14,
2 BvL 8/14
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 40b Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I S. 2878), in Verbindung mit § 40 Abs. 3 Satz 1 EStG, insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach der Arbeitgeber auf Sonderzahlungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 zwangsweise pauschale Lohnsteuer zu zahlen hat, durch die er selbst definitiv belastet wird.
142 BvL 15/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,
- ob § 50d Abs. 10 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in den Fassungen des Jahressteuergesetzes 2009 bzw. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes jeweils einen gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 GG verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
- ob § 52 Abs. 59a Satz 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 (nunmehr § 52 Abs. 59a Satz 11 EStG 2002 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes) und § 52 Abs. 59a Satz 10 EStG 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig sind.
152 BvL 19/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.
162 BvL 21/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu den Fragen,
- ob § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 einen gegen Art. 20 Abs. 3 und
Art. 25 GG verstoßenden „Treaty Override“ darstellt,
- ob § 52 Abs. 59a Satz 9 in Verbindung mit § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG 2009 in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verfassungswidrig ist.
172 BvL 29/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Münster zu der Frage, ob der durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte § 36 Abs. 6a KStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 6. Dezember 2022
182 BvR 1424/15Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1768) eingefügte Regelung des § 36 Abs. 4 KStG zur Verrechnung der Teilbeträge des unbelasteten verwendbaren Eigenkapitals (sogenanntes EK 01, EK 02 und EK 03) ohne Einbeziehung des sogenannten EK 04 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 24. November 2022
192 BvL 1/16Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs, ob § 4h des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a des Körperschaftsteuer-gesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als der den Zinsertrag übersteigende Zinsaufwand bei der steuerlichen Einkommensermittlung im Jahr seiner Entstehung nicht vollständig abziehbar ist.
202 BvR 988/16Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob die in § 38 Abs. 5 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2008 vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150) geregelte ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des Endbestandes des sogenannten EK 02 sowie das in § 34 Abs. 16 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2008 geregelte Antragsrecht bestimmter in der Wohnungswirtschaft tätiger Körperschaften zur Weiteranwendung der bisherigen Regelungen zur ausschüttungs-abhängigen Nachbelastung des Endbestands des EK 02 (§ 38 Abs. 1 bis 3 KStG 2002 in der Fassung des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006, BGBl I S. 2878) mit dem Grundgesetz vereinbar sind.Erledigt durch Beschluss vom 7. Dezember 2022
212 BvL 19/17Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 50 Prozent (im Streitfall 80 %) des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind.
Berichterstatter: BVR Müller
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
222 BvE 1/17Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Beschluss von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 18/12357 und 18/12846) in Form des neu eingefügten Art. 21 Abs. 3 GG, wonach „verfassungsfeindliche“ Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden „sollen“, die Rechte der NPD aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands
232 BvE 3/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die Gewährung von Staatskrediten im Fall der Fluggesellschaft „Air Berlin“ sowie die Kostenentwicklung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ die antragstellenden Abgeordneten beziehungsweise Fraktionen sowie den Deutschen Bundestag in ihren beziehungsweise seinen Rechten verletzt und, ob in diesem Zusammenhang die Herausgabe bestimmter Dokumente oder Teile hiervon verlangt werden kann.
Antragsteller: sieben Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
242 BvE 5/18Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag im Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (u.a. Anhebung der „absoluten Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien) verfassungsmäßige Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der AfD-Fraktion verletzt hat.
Antragstellerin: Fraktion Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 24. Januar 2023
252 BvF 2/18Abstraktes Normenkontrollverfahren zu der Frage, ob Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018, mit dem die „absolute Obergrenze“ der staatlichen Teilfinanzierung von politischen Parteien um rund 25 Millionen Euro angehoben wurde, gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien verstößt.
Antragsteller: 216 Mitglieder des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 24. Januar 2023
262 BvC 22/19Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Landesliste der NPD im Rahmen der Bundestagswahl 2017
Beschwerdeführer: Nationaldemokratische Partei Deutschlands u.a.
Erledigt durch Beschluss vom 23. März 2022
272 BvC 62/19 u.a.Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 unter dem Gesichtspunkt des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EuWG festgelegten Wahlalters.
282 BvE 3/19Organstreitverfahren zu der Frage, ob die antragstellende Partei gegenüber anderen Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt wird, indem die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. nicht an der staatlichen Förderung politischer Stiftungen auf Bundesebene in Form von Globalzuschüssen beteiligt wurde.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland
Erledigt durch Urteil vom 22. Februar 2023
292 BvR 934/19Verfassungsbeschwerde betreffend die berufliche Anforderung einer Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung im Sinne von § 9 Abs. 1 A GG.
302 BvE 2/20Organstreitverfahren zu der Frage, ob dem einzelnem Abgeordneten ein Wahlvorschlagsrecht im Rahmen der Wahl der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten zusteht.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 22. März 2022
312 BvE 4/20Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundeskanzlerin durch eine am 6. Februar 2020 in Pretoria/Afrika getätigte Aussage im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen und durch die Veröffentlichung eines Textes hierzu auf ihrer Website die Antragstellerin in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.
Antragstellerin: Alternative für Deutschland
Erledigt durch Urteil vom 15. Juni 2022
322 BvE 6/20Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Verhängung von drei Ordnungsrufen in der 150. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
332 BvC 10/21Gesonderte Übermittlung der Begründung zu einer zurückgewiesenen Nichtanerkennungsbeschwerde.
Beschwerdeführer: Deutsche Zentrumspartei
Erledigt durch Beschluss vom 22. Juli 2021
342 BvE 2/21Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Bundesregierung betreffend die „Rechtsgrundlage für die Duldung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung“ den antragstellenden Abgeordneten und die antragstellende Fraktion in seinen beziehungsweise ihren Rechten verletzt.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages sowie die Fraktion Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
352 BvE 8/21 Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beantwortung einer schriftlichen Einzelfrage durch die Bundesregierung betreffend die Zahl der in das Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die politische Bewertung dieser Entsendung in das Ausland, Rechte des antragstellenden Abgeordneten verletzt.
Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages
Erledigt durch Urteil vom 14. Dezember 2022
362 BvF 1/21Abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung, ob Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BGBl I S. 2395) mit Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist.
Antragsteller: 216 Mitglieder des Bundestages aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP
Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
372 BvF 1/18Normenkontrollantrag des Senats des Landes Berlin betreffend die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2 und 11 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanz-schwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl I S. 974, 975) in der Fassung von Art. 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3122).
382 BvG 1/19Bund-Länder-Streitverfahren über den Antrag des Freistaats Sachsen festzustellen, dass die Ablehnung des Bundes, Kosten der Freistellung für sogenannte vereinigungsbedingte ökologische Altlasten insbesondere bezogen auf Maßnahmen, die künftig noch durchzuführen sind, zu übernehmen, verfassungswidrig ist und den Antragsteller in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 104a Abs. 1 GG sowie dem Gebot föderaler Gleichbehandlung der Länder verletzt.
392 BvL 1/20Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zum Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, eingeführt durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. September 2017 (BGBl I S. 3532).Erledigt durch Beschluss vom 9. Februar 2022
402 BvL 3/20,
2 BvL 14/20,
2 BvL 5/21,
2 BvL 7/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von drei Amtsgerichten, die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig halten, soweit sie sich auf Cannabis-Produkte beziehen. Sie haben deshalb diese Normen dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte machen geltend, das strafbewehrte Cannabisverbot greife unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
412 BvR 702/20Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB), eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218).
422 BvR 737/20Die Beschwerdeführerin, die ein Kernkraftwerk betreibt, erhielt aufgrund des Beschlusses des Zweiten Senats vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - (BVerfGE 145, 171) die bis dahin vorläufig erhobene Kernbrennstoffsteuer erstattet. Sie wendet sich gegen den Bescheid des Hauptzollamts und die diesen bestätigenden Entscheidungen, wonach der Beschwerdeführerin die Verzinsung der erstatteten Steuer versagt wurde.Erledigt durch Beschluss vom 30. Juni 2022
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
432 BvL 9/14,
2 BvL 10/14,
2 BvL 13/14,
2 BvL 14/14
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verfassungswidrig ist.Erledigt durch Beschluss vom 28. Juni 2022
442 BvL 2/16,
2 BvL 3/16,
2 BvL 4/16,
2 BvL 5/16,
2 BvL 6/16
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
452 BvE 1/20Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wegen der Abberufung eines Abgeordneten der Antragstellerin vom Amt des Vorsitzenden des Ausschusses. Die Antragstellerin macht geltend, die durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses erfolgte Abberufung verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten, da ihr der Vorsitz in diesem Ausschuss zustehe.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
462 BvE 3/20Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzungen des Deutschen Bundestages vom 27./.28 Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
472 BvE 9/20Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin dadurch verletzt hat, dass bislang keiner der von ihr zur Wahl vorgeschlagenen Abgeordneten vom Deutschen Bundestag zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Bundestagspräsidenten gewählt wurde, ohne dass durch geeignete Vorkehrungen sichergestellt worden sei, dass die Ablehnung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten nicht aus sachwidrigen Gründen erfolge.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 22. März 2022
482 BvR 1167/20Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen.
492 BvE 10/21Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Ausschüsse des Deutschen Bundestages ihre Vorsitzenden im Rahmen einer Mehrheitswahl bestimmen dürfen. Die Antragstellerin macht geltend, die Vereitelung ihres im Zugreifverfahren festgesetzten Benennungsrechts für Ausschussvorsitze durch die Durchführung ungebundener Mehrheitswahlen verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion, im Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages sowie im Recht auf effektive Opposition.
Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
502 BvR 1330/16,
2 BvR 2233/16
Verfassungsbeschwerden zweier Beamter, die sich mittelbar gegen versorgungsrechtliche Normen aus dem Saarland und aus Rheinland-Pfalz richten. In beiden Ländern müssen Beamte ein Beförderungsamt grundsätzlich zwei Jahre innehaben, bevor die Versorgung aus dem höherwertigen Amt berechnet wird (sogenannte Mindestverweildauer). Dabei sehen beide Länder keine Anrechnung derjenigen Zeiten auf die Mindestverweildauer vor, in denen Beamte die höherwertige Tätigkeit bereits ausgeübt haben. Die Beschwerdeführer haben über viele Jahre Dienst auf solchen Dienstposten versehen, die im Vergleich zu dem von ihnen jeweils bekleideten Statusamt höher bewertet waren.
Die Beförderung erfolgte jeweils weniger als zwei Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand. Nach ihrer Ansicht verstößt das Fehlen einer Anrechnungsregelung gegen die Verfassung („Mindestverweildauer ohne Anrechnungsregelung“).
Erledigt durch Beschluss vom 4. Mai 2022