Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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1. | 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17 | Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz, BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J) und nach § 32 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, StVollzG NRW) vom 13. Januar 2015 (GV. NRW. S. 75) mit Verfassungsrecht vereinbar ist. | Erledigt durch Urteil vom 20. Juni 2023 |
2. | 2 BvR 508/21 | Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, durch geeignete Maßnahmen auf die Einhaltung des Völkerrechts beim Einsatz von Drohnen zur Tötung von Menschen im Jemen unter Nutzung der US-Air-Base Ramstein durch die USA hinzuwirken. |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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3. | 2 BvE 1/17 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Deutsche Bundestag durch Beschluss von Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BTDrucks 18/12357 und 18/12846) in Form des neu eingefügten Art. 21 Abs. 3 GG, wonach „verfassungsfeindliche“ Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden „sollen“, die Rechte der NPD aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG verletzt hat. Antragstellerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands | Erledigt durch Beschluss vom 20. Juni 2023 |
4. | 2 BvB 1/19 | Antrag auf Feststellung, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Verfahren nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1, Art. 93 Abs. 1 Nr. 5 GG in Verbindung mit § 13 Nr. 2a, §§ 43 ff. BVerfGG, das 2017 implementiert wurde). Antragsteller: Deutscher Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat | Erledigt durch Urteil vom 23.01.2024 |
5. | 2 BvC 62/19 u.a. | Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 unter dem Gesichtspunkt des in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EuWG festgelegten Wahlalters. | |
6. | 2 BvE 3/19 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob die antragstellende Partei gegenüber anderen Parteien in ihrem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt wird, indem die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. nicht an der staatlichen Förderung politischer Stiftungen auf Bundesebene in Form von Globalzuschüssen beteiligt wurde. Antragstellerin: Alternative für Deutschland | Erledigt durch Urteil vom 22. Februar 2023 |
7. | 2 BvE 6/20 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Verhängung von drei Ordnungsrufen in der 150. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Antragsteller: ein Mitglied des Deutschen Bundestages | |
8. | 2 BvF 1/21 | Abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung, ob Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BGBl I S. 2395) mit Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 21 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist. Antragsteller: 216 Mitglieder des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP | Erledigt durch Urteil vom Urteil vom 29.11.2023 |
9. | 2 BvR 2189/22 | Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2022, mit der dieser die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt hat. Die Beschwerdeführenden sind Mitglieder des 19. Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin sowie Wählerinnen und Wähler, die an den Wahlen am 26. September 2021 teilgenommen haben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielt darauf, die Wirkung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs einstweilig auszusetzen, um zu verhindern, dass die für den 12. Februar 2023 vorgesehene Wiederholungswahl stattfindet, bevor das Bundesverfassungsgericht über die Hauptsache entschieden hat. | siehe Beschluss vom 25. Januar 2023 - eA |
10. | 2 BvC 4/23 | Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - Drucksache 20/4000 - angenommen wurde. Der angegriffene Beschluss betrifft Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl am 26. September 2021 in Berlin. Der Deutsche Bundestag hatte beschlossen, dass die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt werden wird. Beschwerdeführerin: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag | Erledigt durch Urteil vom 19.12.2023 |
11. | 2 BvC 5/23 | Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 - Drucksache 20/4000 - angenommen wurde. Der angegriffene Beschluss betrifft Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl am 26. September 2021 in Berlin. Der Deutsche Bundestag hatte beschlossen, dass die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt werden wird. Beschwerdeführerin: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag | Erledigt durch Beschluss vom 19.09.2023 |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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12. | 2 BvF 1/18 | Normenkontrollantrag des Senats des Landes Berlin betreffend die Verfassungsmäßigkeit von §§ 2 und 11 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24. Juni 2015 (BGBl I S. 974, 975) in der Fassung von Art. 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl I S. 3122). | Erledigt durch Beschluss vom 29.11.2023 |
13. | 2 BvG 1/19 | Bund-Länder-Streitverfahren über den Antrag des Freistaats Sachsen festzustellen, dass die Ablehnung des Bundes, Kosten der Freistellung für sogenannte vereinigungsbedingte ökologische Altlasten insbesondere bezogen auf Maßnahmen, die künftig noch durchzuführen sind, zu übernehmen, verfassungswidrig ist und den Antragsteller in seinen verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 104a Abs. 1 GG sowie dem Gebot föderaler Gleichbehandlung der Länder verletzt. | Erledigt durch Beschluss vom 15.11.2023 |
14. | 2 BvL 3/20, 2 BvL 14/20, 2 BvL 5/21, 2 BvL 7/21, 2 BvL 3/22, 2 BvL 4/22, 2 BvL 5/22, 2 BvL 12/22, 2 BvL 13/22, 2 BvL 14/22 | Zehn Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse von drei Amtsgerichten. Die Gerichte halten die Strafvorschiften des Betäubungsmittelgesetzes für verfassungswidrig, soweit sie sich auf Cannabis-Produkte beziehen. Sie haben deshalb in inzwischen zehn Verfahren diese Normen dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Gerichte machen geltend, das strafbewehrte Cannabisverbot greife unverhältnismäßig in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem lasse sich die Strafbarkeit des Umgangs mit dem Rauschmittel Cannabis vor dem Hintergrund der Legalität des Rauschmittels Alkohol nicht rechtfertigen und verstoße daher gegen Art. 3 Abs. 1 GG. | Erledigt durch Beschluss vom 14. Juni 2023 |
15. | 2 BvR 702/20 | Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB), eingeführt durch das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218). | |
16. | 2 BvF 1/22 | Abstraktes Normenkontrollverfahren der Mitglieder der CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages im Hinblick auf das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022, mit welchem das Haushaltsgesetz 2021 und der Bundeshaushaltsplan 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 geändert wurden. Das Gesetz räumt dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (heute „Klima- und Transformationsfonds“) die Möglichkeit ein, zusätzliche Kreditermächtigungen im Umfang von 60 Mrd. Euro in Anspruch zu nehmen. Die Antragsteller machen unter anderem geltend, das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 lasse sich mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse nicht in Einklang bringen. Die Übertragung der zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehenen Kreditermächtigungen aus dem Kern des Bundeshaushalts auf das Sondervermögen überschreite die Grenzen des Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG. | Erledigt durch Urteil vom 15. November 2023 |
17. | 2 BvL 11/22, 2 BvL 15/22 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse zweier Amtsgerichte gegen die Neufassung von § 184b StGB. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 der Strafrahmen für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornographie deutlich verschärft und das Delikt zu einem Verbrechen hochgestuft. Zwei Amtsgerichte halten die im Gesetz vorgesehene Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bei atypischen Grenzfällen, wie beispielsweise der unbedachte Versandt eines Screenshots eines Chats von Schülerinnen mit einer Nacktaufnahme einer Schülerin in der Elternchatgruppe der Klasse, für eine unverhältnismäßige Sanktion und damit aufgrund Verletzung des Übermaßverbotes für verfassungswidrig. | Erledigt durch Beschluss vom 3. März 2023 |
18. | 2 BvR 558/22, 2 BvR 684/22, 2 BvR 1832/22, 2 BvR 2005/22, 2 BvR 2022/22, 2 BvR 2024/22, 2 BvR 2025/22, 2 BvR 2048/22, 2 BvR 2143/22 | Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen, bei denen die Gerichte die Verurteilung der Beschwerdeführer maßgeblich auf die Auswertung von Daten auf Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat gestützt haben. Den französischen Ermittlungsbehörden gelang es, den Datenverkehr zu infiltrieren, aufzuzeichnen und zu speichern. Die betreffenden Daten wurden den deutschen Ermittlungsbehörden im Wege der internationalen Rechtshilfe übermittelt. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Verwertung der übermittelten Daten. Sie sind überdies der Ansicht, die Gerichte seien zu einer Vorlage nach Art. 267 Abs. 1 Buchstabe a AEUV verpflichtet gewesen, um die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Weitergabe der Daten durch den Gerichtshof der Europäischen Union klären zu lassen. | 2 BvR 558/22 erledigt durch Beschluss vom 9. August 2023 2 BvR 2005/22, |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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19. | 2 BvL 11/14, 2 BvL 12/14 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verfassungswidrig ist. | Erledigt durch Beschluss vom 15. Juni 2023 |
20. | 2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind. | |
21. | 2 BvL 13/18 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist. | |
22. | 2 BvL 5/19 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des niedersächsischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind. |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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23. | 2 BvE 1/20 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wegen der Abberufung eines Abgeordneten der Antragstellerin vom Amt des Vorsitzenden des Ausschusses. Die Antragstellerin macht geltend, die durch Mehrheitsbeschluss des Ausschusses erfolgte Abberufung verletze sie in ihren verfassungsmäßigen Rechten, da ihr der Vorsitz in diesem Ausschuss zustehe. Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag | |
24. | 2 BvR 1167/20 | Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, ob und gegebenenfalls welche verfassungsrechtlichen Konsequenzen aus einer fehlenden Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessungen im Bußgeldverfahren folgen. | Erledigt durch Beschluss vom 20. Juni 2023 |
25. | 2 BvE 10/21 | Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Ausschüsse des Deutschen Bundestages ihre Vorsitzenden im Rahmen einer Mehrheitswahl bestimmen dürfen. Die Antragstellerin macht geltend, die Vereitelung ihres im Zugreifverfahren festgesetzten Benennungsrechts für Ausschussvorsitze durch die Durchführung ungebundener Mehrheitswahlen verletze sie in ihrem Recht auf Gleichbehandlung als Fraktion, im Recht auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages sowie im Recht auf effektive Opposition. Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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26. | 2 BvR 1681/13 | Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Meerbusch gegen das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze wegen Verletzung der kommunalen Planungshoheit. | Erledigt durch Beschluss vom 12. Dezember 2023 |
27. | 2 BvE 3/20 | Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag und dessen Präsidium zur Behandlung zweier Anträge der Antragstellerin, mit denen diese jeweils die Beschlussfähigkeit des Plenums in zwei nächtlichen Sitzungen des Deutschen Bundestages vom 27./28. Juni 2019 und 7./8. November 2019 bezweifelt hatte. Antragstellerin: Fraktion der Alternative für Deutschland im Deutschen Bundestag | |
28. | 2 BvR 900/22 | Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob § 362 Nummer 5 StPO, eingeführt durch das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ vom 21. Dezember 2021 (BGBl I S. 5252), und auf dessen Grundlage ergangene fachgerichtliche Entscheidungen mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 103 Abs. 3 GG vereinbar sind. Nach § 362 Nummer 5 StPO darf ein Strafverfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wiederaufgenommen werden, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die dringende Gründe dafür bilden, dass der Betroffene nunmehr wegen Mordes verurteilt wird. | Erledigt durch Urteil vom 31. Oktober 2023 |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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29. | 2 BvL 8/13 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 Buchst. b des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3858) insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei. | Erledigt durch Beschluss vom 28.11.2023 |
30. | 2 BvL 19/14 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 in Verbindung mit § 10d Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl I S. 2840) und ob § 10a Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. |
Nr. | Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren | Stand des Verfahrens |
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31. | 2 BvL 9/16 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Mai 2016 zur Frage, ob § 17a Abs. 3 Satz 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Art. 1 des Ökologischen Jagdgesetzes vom 12. Mai 2015 (GW NW S. 448, berichtigt S. 629) mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG vereinbar ist. | Erledigt durch Beschluss vom 19.12.2023 |
32. | 2 BvL 3/18 | Konkreter Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, ob § 44 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Drittes Hochschulrechtsänderungsgesetz - 3. HRÄG) vom 1. April 2014 (GBl. S. 99, 140) gegen Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG verstößt. | |
33. | 2 BvR 1908/18 | Verfassungsbeschwerde gegen § 17a Abs. 3 Satz 1 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz) vom 12. Mai 2015 (GV NW, S. 447-466). | |
34. | 2 BvF 1/19 | Abstrakter Normenkontrollantrag des Senats von Berlin, der wesentliche Teile des Abschnitts 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die das Halten von Schweinen betreffen, für unvereinbar mit §§ 2, 2a Tierschutzgesetz in Verbindung mit Art. 20a GG hält. | |
35. | 2 BvL 12/20 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2020 zur Frage, ob Art. 240 § 5 Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und dem Vertrauensschutz aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist. | Erledigt durch Beschluss vom 07.11.2023 |