Erster Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.1 BvR 553/19Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, die gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht und Wissenschaft und durch Institutionen einschließlich der dafür vorgesehenen Vergütungsregeln betreffen, in ihrer Fassung nach dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) vom 1. September 2017 (BGBl I S. 3346) das Eigentumsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen.
2.1 BvR 1550/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob ein Urteil, das bei Verwendung des Bestandteils „Balsamico" zur Kennzeichnung eines deutschen Essigprodukts eine gemäß § 13 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b) der VO (EU) 1151/2012 vom 21. November 2012 in Verbindung mit § 135 Abs. 1 des Markengesetzes (MarkenG) unzulässige Anspielung auf die geschützte geographische Angabe „Aceto balsamico di Modena“ verneint, die Beschwerdeführerin in ihren Unionsgrundrechten aus Art. 47 und Art. 17 Abs. 2 GRCh verletzt.Erledigt durch Beschluss vom 7. November 2024
3.1 BvL 1/24Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob es mit der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar ist, dass § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2426) für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme die Durchführung der Maßnahme in einem Krankenhaus auch bei solchen Betroffenen voraussetzt, die aus medizinischer Sicht gleichermaßen in der Einrichtung, in der sie untergebracht sind und in der ihre gebotene medizinische Versorgung einschließlich ihrer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, zwangsbehandelt werden könnten und die durch die Verbringung in ein Krankenhaus zwecks Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden.Erledigt durch Urteil vom 26. November 2024
Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
4.1 BvR 2466/19Verfassungsbeschwerde gegen § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18. Dezember 2018 (GV. NW S. 741, ber. 2019 S. 23), welcher Befugnisse zur Telekommunikations- und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Regelungsgegenstand hat, sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NW S. 684, ber. 2019 S. 23), der einen Katalog terroristischer Straftaten im Sinne dieses Gesetzes enthält.
5.1 BvL 3/22Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu zwei Vorschriften des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 16a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 PolG NRW in der Fassung vom 25. Juli 2003 - GV. NW S. 441 -, in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2010 - GV. NW S. 132 - sowie § 17 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 PolG NRW in der Fassung vom 25. Juli 2003 - GV. NW S. 441 - in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes vom 21. Juni 2013 - GV. NW S. 375 -), welche die Polizeibehörden zur längerfristigen Observation sowie zur Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung insbesondere von Bildaufnahmen ermächtigen, wobei erforderlichenfalls auch die Daten (unbeteiligter) Dritter erhoben werden dürfen.Erledigt durch Beschluss vom 14. November 2024
6.1 BvR 2133/22Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Überwachungsbefugnisse, die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen sowie gegen Ermächtigungen zur Datenverarbeitung und -übermittlung nach dem Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei vom 29. Juni 2023 (GVBl S. 456), neu bekannt gemacht am 20. Juli 2023 (GVBl S. 614).Erledigt durch Beschluss vom 17. Juli 2024
7.1 BvR 180/23Verfassungsbeschwerde von unter anderem Rechtsanwälten, Künstlern und Journalisten zu der Frage, ob die durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl I S. 3202, in Kraft getreten am 24. August 2017) bewirkten Änderungen der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere die Möglichkeit der Anordnung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung (mittels des sogenannten „Staatstrojaners“), verfassungsgemäß sind.
Berichterstatter: BVR Dr. Christ
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
8.1 BvL 9/21Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob bei ausbildungsbezogener Bedürftigkeit aufgrund des in Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Teilhaberechts und des Sozialstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 1 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch Auszubildender auf Ausbildungsförderung besteht und ob für diesen Fall die Festsetzung des ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfssatzes für Auszubildende in Hochschulen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im maßgeblichen Zeitraum Oktober 2014 bis Februar 2015 mit diesen verfassungsrechtlichen Gewährleistungen vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 23. September 2024
9.1 BvR 460/23Verfassungsbeschwerde gegen §§ 13, 14, 15, 16, 17, 18, 29 des Gesetzes zur Einführung der Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl I S. 2512) von Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, die sich gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen durch die entsprechenden Vorschriften im Strompreisbremsegesetz wenden.Erledigt durch Urteil vom 28. November 2024
10.1 BvR 611/23Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl I S. 2512) von Betreibern von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, die sich gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen durch die entsprechenden Vorschriften im Strompreisbremsegesetz wenden.Erledigt durch Urteil vom 28. November 2024
11.1 BvR 1726/23Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie gegen eine Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwertbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck).Erledigt durch Beschluss vom 27. November 2024
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
12.1 BvL 10/20Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob es mit dem von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vereinbar ist, dass gemäß § 1767 Abs. 2 Satz 1, § 1757 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei der sogenannten schwachen Volljährigenadoption für einen Angenommenen, der bis zur Annahme als Kind seinen Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen geführt hat, auch bei Vorliegen besonderer Umstände nicht die Möglichkeit besteht, diesen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen zu führen.Erledigt durch Beschluss vom 24. Oktober 2024
13.1 BvR 911/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob in einem familiengerichtlichen Verfahren zur Annahme einer volljährigen Person (§ 1767 BGB) über den Wortlaut des § 193 FamFG hinaus zusätzlich zu den Kindern auch weitere Abkömmlinge des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören sind.
14.1 BvR 2017/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar ist, dass das Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters nach § 1600 Abs. 2 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausnahmslos ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eine sozial-familiäre Beziehung besteht.Erledigt durch Urteil vom 9. April 2024
15.1 BvR 2229/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob in den Konstellationen von § 1680 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach Entziehung des Sorgerechts des bislang allein sorgeberechtigten Elternteils und Trennung des Kindes von diesem die Übertragung des Sorgerechts auf den bislang nicht sorgeberechtigten Elternteil lediglich bei drohender Kindeswohlgefährdung abgelehnt werden kann und ob entsprechende fachgerichtliche Entscheidungen verfassungsgerichtlich anhand des strengen, für Fälle der Trennung des Kindes von seinen Eltern geltenden Maßstabs
(Art. 6 Abs. 3 GG) zu prüfen wären.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
16.1 BvR 1743/16, 1 BvR 2539/16Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.Erledigt durch Beschluss vom 8. Oktober 2024
17.1 BvR 1160/19Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), insbesondere zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr sowie zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten auf polizeilichen Datenplattformen.Erledigt durch Urteil vom 1. Oktober 2024
18.1 BvR 1820/23Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) zur strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung (strategische Überwachung der Telekommunikation zwischen ausländischen Personen, die sich im Ausland aufhalten) und zu Online-Durchsuchungen sowie über die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten.Erledigt durch Beschluss vom 5. November 2024
19.1 BvR 1705/21, 1 BvR 1295/22Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen nach dem G10-Gesetz, zur Übermittlung personenbezogener Daten durch die Nachrichtendienste (Bundesamt für Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbehörden der Länder, Militärischer Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst) sowie hinsichtlich des Unterlassens des Gesetzgebers zur spezifischen Regelung eines Schwachstellenmanagements von Sicherheitslücken informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitslücken).
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
20.1 BvR 548/22Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen im Profifußball (sogenannte Veranstaltungsgebühr, vergleiche § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, namentlich mit den Grundrechten der Veranstalterin aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG.Erledigt durch Urteil vom 14. Januar 2025
21.1 BvR 948/23Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Beschwerdeführer dazu verurteilt wurden, aufgrund von Nutzungshandlungen eines gesampelten Musikstücks zwischen dem 22. Dezember 2002 (nach Ablauf der Umsetzungsfrist der sog. InfoSoc-Richtlinie) und dem 7. Juni 2021 (Inkrafttreten des § 51a UrhG) den Tonträgerherstellern eine näher bezeichnete Auskunft zu erteilen und Vervielfältigungsstücke zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben (sog. „Metall-auf-Metall“-Verfahren). Die Verfassungsbeschwerde betrifft Abgrenzungsfragen zwischen den Grundrechten der Grundrechtecharta und des Grundgesetzes.
22.1 BvR 968/23, 1 BvR 1020/23, 1 BvR 1507/23, 1 BvR 2116/23, 1 BvR 2197/23Verfassungsbeschwerden gegen §§ 35a, 130a, 130b und 130e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vom
7. November 2022 (BGBl I S. 1990) bzw. des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl I Nr. 197). Pharmaunternehmen wenden sich gegen verschiedene gesetzgeberische Maßnahmen zur Begrenzung von Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich, u.a. die Erhöhung des Herstellerabschlags, die Verlängerung des Preismoratoriums, die sog. Leitplanken und den Kombinationsabschlag.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert, LL.M. (Berkeley)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
23.1 BvR 1141/19Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes vom 10. Mai 2018 zur Stärkung der Mitbestimmung von Studierenden und nicht wissenschaftlichen Mitarbeitenden in Gremien der universitären Selbstverwaltung, zu neuen Leitungsbefugnissen sowie zu Anwesenheitspflichten von Studierenden die Wissenschafts- und Lehrfreiheit der Beschwerdeführer aus Art. 5 Abs. 3 GG verletzen.
24.1 BvR 1109/21Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, welche Tarifnormen für mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar erklärt und auf Rechtsfolgenebene den angenommenen Gleichheitsverstoß durch eine „Anpassung nach oben“ beseitigt.Erledigt durch Beschluss vom 11. Dezember 2024
25.1 BvR 2047/23Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob das am 4. Oktober 2023 nach § 9 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung das Gebot intertemporaler Freiheitssicherung verletzt.Erledigt durch Beschluss vom 12. Februar 2025
Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
26.1 BvL 5/21Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu der Frage, ob § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und § 3 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 5 und 8 AsylbLG in der 2018 geltenden Fassung der Bekanntmachung von 20. Oktober 2015 (BGBI I S. 1722) und 11. März 2016 (BGBI I S. 390) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Oktober 2015 (BGBI I S. 1793) über die Höhe der Leistungen in den ersten Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar sind.
27.1 BvR 804/22Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens gemäß §§ 13a, 13b, 13c, 19, 19a, 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes 2016 (ErbStG 2016) und § 203 des Bewertungsgesetzes (BewG) mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder ob sie Erwerberinnen und Erwerber, für die genannte Normen keine Anwendung finden, in verfassungsrechtlich zu beanstandender Weise benachteiligen.
28.1 BvF 1/23Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 12 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl I S. 2947) geändert worden ist, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
29.1 BvR 1796/23Verfassungsbeschwerde eines Anwaltsnotars, der sich gegen das Erlöschen seines Notaramtes durch Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze des vollendeten 70. Lebensjahres wendet und sich in Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 15 Abs. 1 GRCh, Art. 16 GRCh, Art. 21 GRCh verletzt sieht.
30.1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23Verfassungsbeschwerde von Fachärzten für Notfall- und Intensivmedizin gegen den Ende 2022 neu eingeführten § 5c des Infektionsschutzgesetzes, mit welcher der Bundesgesetzgeber in Reaktion auf die Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 1 BvR 1541/20 -, BVerfGE 160, 79) ein Verfahren für die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten, Kriterien für die Zuteilungsentscheidung sowie Dokumentations- und Mitteilungspflichten regelt.