Aufgaben & Organisation

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Das Grundgesetz als Maßstab

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein die Verfassung. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich die Politik entfalten kann. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des modernen demokratischen Verfassungsstaates.

Richterinnen und Richter

Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Der Präsident ist derzeit Vorsitzender des Ersten Senats, die Vizepräsidentin ist Vorsitzende des Zweiten Senats. In beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die 16 Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen eine mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder aus den Universitäten mit.

Die 16 Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das soll die Ausgewogenheit in den Senaten sicherstellen.

Mindestens drei Mitglieder jedes Senats müssen aus den obersten Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht) stammen, damit ihre besondere richterliche Erfahrung in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfließen kann. Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt zwölf Jahre. Die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.

Verhaltensleitlinien für die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts

Erzielte Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts aus nichtspruchrichterlicher Tätigkeit

Bild: BVRin Dr. Meßling, BVR Prof. Dr. Wolff, BVRin Dr. Ott, BVR Prof. Dr. Radtke, Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale), BVR Dr. Christ, BVRin Prof. Dr. Härtel, BVR Prof. Dr. Eifert (von links nach rechts)
Quelle: © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe

Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats

Bild: BVR Dr. Wöckel, BVR Offenloch, BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein, BvR Dr. Maidowski, Vizepräsidentin Prof. Dr. König, BVRin Prof. Dr. Langenfeld, BVRin Dr. Fetzer, BVR Dr. Frank (von links nach rechts)
Quelle: © Bundesverfassungsgericht │ bundesfoto/Silas Stein

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats

Verwaltung

Die Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts besteht aus der Justizverwaltung, der allgemeinen Verwaltung, der Abteilung EDV/Dokumentation und der Bibliothek. Sie wird vom Direktor beim Bundesverfassungsgericht im Auftrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts geleitet.

Organigramm (PDF, 136KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Justizverwaltung

Der Justizbereich der Gerichtsverwaltung besteht aus den Senatsgeschäftsstellen, dem Rechtspflegerdienst und dem Allgemeinen Register mit einer eigenen Geschäftsstelle.

Die zwei Senatsgeschäftsstellen führen das Verfahrensregister und die dazugehörigen Akten, erledigen auf richterliche Weisung den Schriftverkehr mit den Verfahrensbeteiligten und geben richterliche Anordnungen (z.B. Ladungen), Verfügungen (z.B. Terminsbestimmungen) und Entscheidungen gegenüber den Beteiligten bekannt. Darüber hinaus betreuen sie die Akteneinsicht.

Die Rechtspfleger erstellen die Kosten- und Vergütungsfestsetzungen und wirken vorbereitend bei den mündlichen Verhandlungen und Verkündungen mit. Ihnen obliegt das Korrekturlesen von Senatsurteilen und Gerichtsbeschlüssen sowie die Erstellung der Abschlussverfügungen.

Das Allgemeine Register bearbeitet Verfassungsbeschwerden, bei denen eine Annahme zur Entscheidung nach vorläufiger Einschätzung nicht in Betracht kommt, weil sie offensichtlich unzulässig sind oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich keinen Erfolg haben können. Hierzu erhalten die beschwerdeführenden Personen regelmäßig ein von Rechtspflegerinnen beziehungsweise Rechtspflegern vorbereitetes und von Referentinnen des Allgemeinen Registers mit der Befähigung zum Richteramt unterzeichnetes Hinweisschreiben. Gegebenenfalls wird eine Umschreibung der Rechtssache in das Verfahrensregister zur richterlichen Entscheidung veranlasst.

Das Allgemeine Register beantwortet auch Sachstandsanfragen sowie Anfragen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und bearbeitet an das Bundesverfassungsgericht gerichtete Meinungsäußerungen.

Allgemeine Verwaltung

Die Abteilung „Allgemeine Verwaltung“ umfasst als „Zentralabteilung“ die Referate Haushalt (Z1), Personal (Z2) und Innere Dienste (Z3) sowie die Stabsstelle Justiziariat. In diesen Bereichen werden die in einem eigenständigen Etat des Bundeshaushalts ausgewiesenen Haushaltsmittel von jährlich rund 40 Mio.€ (2023) bewirtschaftet und die etwa 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts personell betreut. Zudem werden zahlreiche weitere Aufgaben des Gerichts erledigt wie beispielsweise die Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten der Gerichtsverwaltung, organisatorische Fragestellungen, bauliche Angelegenheiten oder die Koordination von Sicherheitsmaßnahmen.

EDV/Dokumentationsstelle

Ein zuverlässiges und sicheres IT-Netzwerk bildet das Rückgrat für jede Datenverarbeitung. Das Bundesverfassungsgericht setzt moderne Informationstechnik zur Unterstützung nahezu aller im Verfahrensablauf auftretenden Prozesse ein. Es schafft so die technologische Grundlage für seine Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit. Der Einsatz der Informationstechnik und deren Nutzung werden durch die gerichtseigene EDV-Abteilung geplant, realisiert und betreut. Dies beinhaltet sowohl die technische Infrastruktur des Gerichts als auch die für den Gerichtsbetrieb erforderlichen Anwendungen. Zudem gewährleistet sie die störungsfreie Außenanbindung des Gerichts – sei es durch einen abgesicherten Zugang zum Internet oder über den Betrieb der Telekommunikationsanlagen.

Die Dokumentationsstelle erfasst und dokumentiert verfassungsgerichtliche Entscheidungen nicht nur des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch der Landesverfassungsgerichte und in Einzelfällen von zwischenstaatlichen Gerichten. Daneben werden verfassungsrechtlich relevante Literaturbeiträge ausgewertet. Die von der Dokumentationsstelle aufbereiteten Inhalte werden in der Datenbank juris veröffentlicht, die Entscheidungen zudem auf www.rechtsprechung-im-internet.de.

Bibliothek

Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts wurde 1951 mit der Konstituierung des Bundesverfassungsgerichts gegründet. Sie ist eine gerichtsinterne, nicht allgemein zugängliche wissenschaftliche Fachbibliothek mit den Schwerpunkten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Staats- und Gesellschaftslehre sowie Politik und Zeitgeschichte.

Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg, ein Dienstleister für Bibliotheken, Archive und Museen im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB), führt einen Verbundkatalog, in dem sämtliche in der Bibliothek vorhandenen Werke katalogisiert sind. Über den lokalen elektronischen Benutzerkatalog sind diese Titel recherchierbar. Dies gilt für erworbene Bücher und Zeitschriften sowie für alle seit August 1996 ausgewerteten Aufsätze. Damit sind derzeit ca. 800.000 Titel nachgewiesen (davon ca. 400.000 Aufsätze), sodass die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts im deutschsprachigen Raum zurzeit über einen der größten juristischen Online-Kataloge verfügt. 

Für die Öffentlichkeit stehen zwei Online-Kataloge zur Verfügung: der Katalog der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts und der Gemeinsame Katalog des Bundesgerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Protokoll/Übersetzung/Internationales

Das Protokoll hält den Kontakt zu anderen Verfassungsorganen und nationalen Institutionen und pflegt die Beziehungen zu ausländischen Verfassungsgerichten sowie inter- und supranationalen Gerichten. Es organisiert zudem regelmäßig größere interne und externe Veranstaltungen des Bundesverfassungsgerichts. Der Bereich Übersetzungen/Internationales unterstützt den internationalen Austausch durch die Übersetzung von Pressemitteilungen und Entscheidungen des Gerichts ins Englische. Er übernimmt auch die Beobachtung und Dokumentation ausländischer Rechtsprechung und beantwortet fachliche Anfragen anderer Verfassungsgerichte.

Bereich für Angelegenheiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Der Bereich für Angelegenheiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte trägt zum Dialog zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei. Er wertet zum Beispiel Rechtsprechung des EGMR aus und ist gerichtsinterner Ansprechpartner bei Fragen zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Zudem unterstützt der Bereich das Bundesverfassungsgericht bei der Kooperation mit dem Superior Courts Network. Dieses Netzwerk oberster Gerichte vereint Gerichte aus Staaten, die Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention sind. Es wird durch den EGMR verwaltet und dient seinem Austausch mit den nationalen Mitgliedsgerichten.