Wann nahm das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit auf?
Das Bundesverfassungsgericht nahm am 7. September 1951 seine Tätigkeit in dem ehemaligen Palais des Prinzen Max von Baden in der Karlstraße in Karlsruhe auf.
Seit wann befindet sich das Bundesverfassungsgericht im Karlsruher Schlossbezirk?
Das Bundesverfassungsgericht bezog seinen jetzigen Amtssitz im Karlsruher Schlossbezirk am 6. Mai 1969.
Wie viele Richterinnen und Richter sind am Bundesverfassungsgericht tätig?
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus 16 Richterinnen und Richtern zusammen. Jeweils acht Richterinnen und Richter bilden einen der insgesamt zwei Senate.
Wie werden die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ausgewählt?
Die 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Welche Grundvoraussetzungen müssen für eine Wahl zur Tätigkeit als Richterin und Richter am Bundesverfassungsgericht erfüllt werden?
Wählbar ist jede Person, die das 40. Lebensjahr vollendet hat und die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt.
Wie lange dauert die Amtszeit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts?
Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt zwölf Jahre. Die Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr.
Können die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nach Ablauf ihrer Amtszeit wiedergewählt werden?
Nein. Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts ist eine Wiederwahl ausgeschlossen.
Wie heißt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts?
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Wie viele Personen sind am Bundesverfassungsgericht tätig?
Insgesamt sorgen beim Bundesverfassungsgericht rund 270 Personen dafür, dass es seine Aufgaben bewältigen kann.