Verfassungsorgan & Gericht

Das Bundesverfassungsgericht ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich. Es besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richterinnen und Richter angehören. Vorsitzende der Senate sind der Präsident beziehungsweise die Vizepräsidentin. Jeder Senat hat eigene, genau definierte Zuständigkeiten, entscheidet aber immer als „das Bundesverfassungsgericht“. Welcher Senat zuständig ist, ergibt sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem vom Plenum - also von allen 16 Richterinnen und Richtern gemeinsam - gefassten Beschluss. In seltenen Fällen entscheidet das Plenum selbst; dies ist geboten, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will.

Das Bundesverfassungsgericht untersteht als Verfassungsorgan - anders als die Fachgerichte in Deutschland - nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen trifft das Plenum; den Haushaltsentwurf mit einem Volumen von bis zu circa 40 Millionen Euro pro Jahr stellt der vom Plenum bestellte Haushalts- und Personalausschuss auf. Der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichts und repräsentiert es nach außen.

Die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts ist hoch. Jährlich gehen über 5.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, in welchen verfassungsrechtliche Fragen zu klären sind, zu denen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts existiert – das sind rund 99% der Verfahren.

Die Richterinnen und Richter werden jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Diese bringen häufig eine mehrjährige Berufserfahrung aus Fachgerichten, Behörden, Rechtsanwaltskanzleien oder aus Universitäten mit. Undenkbar wäre die Erledigung des hohen Arbeitsanfalls im Bundesverfassungsgericht ohne die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen, den Vorzimmern und der Kanzlei und ohne die Angehörigen der allgemeinen Verwaltung, der Bibliothek und der EDV. Insgesamt sorgen beim Bundesverfassungsgericht rund 270 Personen dafür, dass es seine Aufgaben bewältigen kann.

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Aufgaben & Organisation

Das Bundesverfassungsgericht gilt als „Hüter des Grundgesetzes“. Die Mitglieder des Gerichts werden von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von der Verwaltung unterstützt.

Verfahrensarten

Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der Katalog seiner Verfahrensarten ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

Richterinnen & Richter

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

Internationale Aktivitäten

Das Bundesverfassungsgericht steht im Austausch mit ausländischen Verfassungsgerichten und internationalen Gerichten.

Geschichte

Das Bundesverfassungsgericht besteht seit 1951. Informieren Sie sich über die Meilensteine seiner Geschichte.

Gebäude

Hier finden Sie eine Bildergalerie zum Gebäudeensemble im Karlsruher Schlossbezirk.

Häufig gefragt

Das Bundesverfassungsgericht beantwortet Ihre Fragen zur Arbeit des Gerichts, zur Geschichte und zum Gebäude.