Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. August 2024 können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen beim Bundesverfassungsgericht rechtswirksam als elektronische Dokumente eingereicht werden.
Informieren Sie sich hier über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Bundesverfassungsgericht.

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