Das Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, beschlossen und ist mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Ursprünglich als Provisorium konzipiert, hat sich das Grundgesetz in seiner nunmehr 75-jährigen Geschichte zu einem Stabilitätsanker unserer Gesellschaft entwickelt. Bewusst an den Anfang des Grundgesetzes gestellt wurden die Grundrechte, die den persönlichen Freiheitsraum des Individuums absichern. Daneben enthält unsere Verfassung Bestimmungen über die staatliche Organisation der Bundesrepublik Deutschland und schreibt deren Grundprinzipien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und Sozialstaatlichkeit unveränderlich fest und gestaltet sie aus.

Die Vorgaben des Grundgesetzes blieben unvollkommen ohne Institutionen, die sie verbindlich anwenden und durchsetzen. Zur letztverbindlichen Interpretation unserer Verfassung ist das Bundesverfassungsgericht berufen. Es gilt daher als „Hüter des Grundgesetzes“.