Bundesverfassungsgericht

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2015 - Trendwende oder Ruhe vor dem Sturm?

Für das vergangene Jahr ist erfreulicherweise festzustellen, dass es keinen weiteren Anstieg bei den Verfahrenseingängen gab. Die Gesamtzahlen liegen im Verfahrensregister bei etwa 5.900 und im Allgemeinen Register bei etwas über 8.800 Verfahren bzw. Eingängen.

Diese kleine „Atempause“ führte insbesondere zu zwei positiven Aspekten:
Erstens konnten sich beide Senate auf die äußerst umfangreichen Verfahren zum „NPD-Verbotsverfahren“ und zum „Atomausstieg“ und die bevorstehenden mehrtägigen mündlichen Verhandlungen besonders intensiv vorbereiten.

Zweitens ist es erstmalig seit 2007 wieder gelungen, deutlich mehr Verfahren zu erledigen, als neue Verfahren im Verfahrensregister eingetragen wurden. Insgesamt sind derzeit noch etwa 3600 Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Auf Grund der sehr hohen Eingangszahlen in den Jahren 2008 bis 2014 war allein dadurch ein „Überhang“ von über 1.000 nicht erledigten Verfahren entstanden.

Die diesjährige Gesamtzahl im Verfahrensregister bewegt sich auf dem Niveau des Jahres 2012. Die Folgejahre 2013 und 2014 bescherten dem Gericht dann die höchsten Eingangszahlen in seiner Geschichte. So bleibt nur die Hoffnung, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren nicht wiederholen möge.

Konkrete Umstände, dass es sich bei der Verringerung der Verfahrenseingänge um eine echte Trendwende mit der Folge einer deutlichen Reduzierung der Arbeitslast des Gerichts handeln könnte, sind leider nicht erkennbar. Die Zahl großer und komplexer Senatsverfahren bewegt sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau und ein Blick auf die politische Gesamtsituation in Deutschland und Europa könnte eher auf eine ansteigende Zahl von Verfahren in der näheren Zukunft hindeuten.

Karlsruhe, im Februar 2016

Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Präsident des Bundesverfassungsgerichts