Bundesverfassungsgericht

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Weiter hohe Arbeitsbelastung

Mit wiederum knapp 6.000 neuen Verfahren bewegen sich die 2018 im Verfahrensregister erfassten Eingänge geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Dagegen ist im Allgemeinen Register mit nunmehr 9.339 Eingängen ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Zur Stabilisierung der Verfahrenszahlen hat beigetragen, dass der erwartete weitere Anstieg der Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Asylverfahren fürs Erste ausgeblieben ist. Mit 272 Verfassungsbeschwerden und 13 reinen Eilverfahren fallen die Zahlen sogar ein wenig niedriger aus als im Vorjahr. Dennoch bleibt der Arbeitsanfall insofern beträchtlich. Unter Hinzurechnung der 65 Verfassungsbeschwerden und 14 reinen Eilverfahren aus dem Bereich des Aufenthaltsrechts ging pro Kalendertag des Jahres je ein Verfahren ein, über das die zuständige Kammer zu entscheiden hatte. Insgesamt wurde auch der im Vorjahr erreichte Höchststand bei der Anzahl von Entscheidungen zu Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfG) mit der Rekordzahl von 174 Entscheidungen nochmals deutlich übertroffen.

Die meiste Aufmerksamkeit erhält das Gericht wie immer für die großen Senatsverfahren, die es laufend beschäftigen. Hervorzuheben sind hier etwa die Urteile des Ersten Senats zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer und zum Rundfunkbeitrag sowie die des zweiten Senats zum Streikverbot für Beamte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Insgesamt handelt es sich um eine Arbeitsbelastung, die mit den vorhandenen Ressourcen angesichts des hohen Engagements der Mitglieder und Beschäftigten des Gerichts gerade noch zu meistern ist. Für die Bewältigung der Verfahrenslast unabdingbar bleibt dabei das Annahmeverfahren für Verfassungsbeschwerden und hierbei insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen. Sie versetzt das Gericht in die Lage, der hohen Verfahrenszahlen Herr zu werden und seine Ressourcen auch für die Beantwortung bedeutender verfassungsrechtlicher Fragestellungen einzusetzen.

Karlsruhe, im Februar 2019

Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle
Präsident des Bundesverfassungsgerichts