Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

70 Jahre Grundgesetz und vieles mehr

Im vergangenen Jahr konnten wir den 70. Geburtstag unseres Grundgesetzes begehen. Gleichzeitig jährte sich der Bezug des von Paul Baumgarten entworfenen Gerichtsgebäudes im Schlossbezirk zum 50. Mal. Die Feierlichkeiten begannen am 22. Mai 2019 mit einer Rede von Herrn Bundespräsident Steinmeier im Rahmen des 19. Karlsruher Verfassungsgesprächs, wurden mit einem zweitägigen Bürgerfest auf dem Schlossplatz fortgesetzt und endeten am 25. Mai mit einem Tag der offenen Tür des Gerichts. 5.000 Besucher erfuhren bei einem Rundgang viel Wissenswertes über das Gericht, seine Menschen und seine Arbeitsweise. Alle Richterinnen und Richter waren bei Interviews in der Bibliothek zu erleben. Und schließlich wurde das Grundgesetz einem „Stresstest“ durch den Chor des Maxim-Gorki-Theaters unter Leitung von Marta Górnicka unterzogen. Insgesamt kamen über 40.000 Besucherinnen und Besucher, eine tolle Resonanz für die riesige Zahl der Helfenden. Unser Ziel, das Bundesverfassungsgericht für alle Interessierten greifbar und erlebbar zu machen, hat sich auf beeindruckende Weise erfüllt.

Der Alltag des Gerichts war einmal mehr geprägt durch viele Kammerverfahren und eine große Zahl wichtiger Verhandlungen und Senatsentscheidungen. Erwähnt seien hier nur die Verfahren zu den Sanktionen im SGB II, zur Suizidhilfe (§ 217 StGB), zur Bankenunion, zum PSPP-Programm der EZB und zum Recht auf Vergessen. Die Gesamtzahl der neuen Verfassungsbeschwerden ist zum ersten Mal seit 2006 wieder unter 5.500 zurückgegangen. Erfreulicherweise konnten im Jahr 2019 wieder rund 63 % der Verfassungsbeschwerden bereits im ersten Jahr und 87 % der Verfassungsbeschwerden innerhalb von zwei Jahren entschieden werden. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hierbei um eine längerfristige Entwicklung handelt. Nur so wird es dem Gericht auch in der Zukunft gelingen, die richtige Balance zu finden zwischen den großen, sehr zeit- und arbeitsintensiven Senatsverfahren und den für die Verwirklichung der Grundrechte häufig ebenso wichtigen tausenden von Kammerverfahren. Die geringe durchschnittliche Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden von 2,3 % seit Bestehen des Bundesverfassungsgerichts darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gewissenhafte Prüfung jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde der Grundstein für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihr Verfassungsgericht ist.

Karlsruhe, im Februar 2020

Prof. Dr. Dres. h. c. Andreas Voßkuhle
Präsident des Bundesverfassungsgerichts