BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvB 1/13 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Anträge
1. |
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig. |
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2. |
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst. |
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3. |
Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. |
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4. |
Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen. |
Antragsteller: |
Bundesrat, vertreten durch den Präsidenten des Bundesrates, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, |
- Bevollmächtigte:
1.Prof. Dr. Christoph Möllers,
c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin,
2. Prof. Dr. Christian Waldhoff,
c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin -
Antragsgegnerin: |
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), vertreten durch den Bundesvorsitzenden Frank Franz, Seelenbinderstraße 42, 12555 Berlin, |
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Peter Richter, LL.M.,
Birkenstraße 5, 66121 Saarbrücken -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Landau,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski
gemäß § 45 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 2. Dezember 2015 beschlossen:
Die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats ist durchzuführen. |
Voßkuhle | Landau | Huber | |||||||||
Hermanns | Müller | Kessal-Wulf | |||||||||
König | Maidowski |