Sie sind hier:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 22/18 -
- 2 BvC 23/18 -
- 2 BvC 24/18 -
- 2 BvC 25/18 -
IM NAMEN DES VOLKES
In den Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerden
des Herrn Dr. G., |
1. gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
- 2 BvC 22/18 -,
2. gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
- 2 BvC 23/18 -,
3. gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
- 2 BvC 24/18 -,
4. gegen |
den Beschluss des Deutschen Bundestages |
- 2 BvC 25/18 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 21. November 2018 beschlossen:
- Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.
G r ü n d e :
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle | Huber | Hermanns | |||||||||
Müller | Kessal-Wulf | König | |||||||||
Maidowski | Langenfeld |