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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvE 3/24 -
Änderung Klimaschutzgesetz – eA
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
den Antrag festzustellen,
dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Bundestags-Drucksache 20/8290) – insbesondere die verkürzte Beratungszeit nach der Änderungsankündigung vom 19. April 2024, die fehlende Anhörung, die Abstimmung über einen förmlich nicht ordentlich eingereichten Änderungsantrag, und die kurzfristige Ansetzung der 2./3. Lesung bereits für Freitag, den 26. April 2024 um 10.20 Uhr – den Anforderungen aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz nicht genügt und das Recht des antragstellenden Mitglieds des Deutschen Bundestages, Thomas Heilmann, auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung verletzt |
Antragsteller: |
Thomas Heilmann, MdB, |
Beigetreten:
- Mitglieder des Deutschen Bundestages
- 1. Elisabeth Winkelmeier-Becker,
- 2. Carsten Müller,
- 3. Ralph Lenkert,
- 4. Mark Helfrich,
- Platz der Republik 1, 11011 Berlin,
Antragsgegner: |
Deutscher Bundestag, |
- Bevollmächtigter:
-
Prof. Dr. Heiko Sauer,
Burbacher Straße 211 d, 53129 Bonn -
und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hier Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin König,
Maidowski,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel
am 25. April 2024 beschlossen:
- Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antrag in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig ist.
König | Maidowski | Langenfeld | |||||||||
Wallrabenstein | Fetzer | Offenloch | |||||||||
Frank | Wöckel |