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Ablehnung des Richters Jentsch durch die PDS ist unbegründet

Pressemitteilung Nr. 114/1998 vom 20. Oktober 1998

Der Zweite Senat des BVerfG hat beschlossen, daß die Ablehnung des Richters Dr. Jentsch durch die PDS wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet ist. Die Ablehnung erfolgte für vier Organstreitverfahren. In diesen Verfahren rügt die PDS, daß der Deutsche Bundestag dem "parteinahen" Verein "Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V." in den Jahren 1993 bis 1997 keine Globalzuschüsse bewilligt hat. Die Besorgnis der Befangenheit des Richters ergebe sich aus Aussagen über die PDS, die er während seiner Tätigkeit als Justizminister des Freistaats Thüringen von 1990 bis 1994 u.a. in Zeitungsinterviews gemacht habe.

Das Ablehnungsgesuch ist nach Auffassung des Zweiten Senats nicht begründet.

Meinungsäußerungen, die zu einer Zeit gefallen sind, als der Richter noch nicht Mitglied des BVerfG war und noch nicht den besonderen Anforderungen dieses Richteramts in seinem Verhalten Rechnung tragen mußte, rechtfertigen grundsätzlich nicht seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit. Besondere Umstände, die aus der Sicht der Antragstellerin befürchten lassen könnten, der abgelehnte Richter werde in dem veränderten institutionellen Rahmen, in den er als Richter des BVerfG gestellt ist, über das Begehren der Antragstellerin nicht unvoreingenommen entscheiden, sind nicht ersichtlich.