Bundesverfassungsgericht

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Bundespräsident ernennt neue Richterin am Bundesverfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 3/1999 vom 11. Januar 1999


Der Bundespräsident wird heute, Montag, dem 11. Januar1999, der am 18. Dezember 1998 vom Bundesrat zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählten Dr. Christine Hohmann-Dennhardt die Ernennungsurkunde aushändigen.

Die neue Verfassungsrichterin folgt der im September 1998 ausgeschiedenen Helga Seibert (Erster Senat) und wird im Rahmen einer Feierstunde am 14. Januar 1999 von den Richterinnen und Richtern sowie den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begrüßt.

Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist 1950 in Leipzig geboren, verheiratet und Mutter zweier Kinder.

Nach den beiden Juristischen Staatsexamen (1973 und 1975) war sie zunächst als Lehrbeauftragte an der Universität Hamburg, sodann als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeitsrecht der Universität Frankfurt am Main und als Lehrbeauftragte an der dortigen Akademie der Arbeit tätig.

Nach dreijähriger richterlicher Arbeit an verschiedenen Sozialgerichten in Hessen hatte sie fünf Jahre (bis 1989) das Amt der Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden inne und war in den letzten zwei Jahren außerdem Stellvertretendes Richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.

1989 wechselte sie als Dezernentin für Soziales, Jugend und Wohnungswesen zur Stadt Frankfurt. Von 1991 bis 1995 war sie Justizministerin, seit April 1995 Ministerin für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen.