Bundesverfassungsgericht

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Konrad Hesse wird 80 Jahre

Pressemitteilung Nr. 11/1999 vom 27. Januar 1999

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Konrad Hesse vollendet am 29. Januar 1999 sein 80. Lebensjahr.

Prof. Dr. Hesse gehörte dem BVerfG vom 7. November 1975 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 16. Juli 1987 als Mitglied des Ersten Senats an.

Nach Ablegung der beiden Juristischen Staatsexamina habilitierte er sich 1955 an der Universität in Göttingen für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht.

Von 1952 bis 1956 war Prof. Dr. Hesse als Referent am Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland in Göttingen, zugleich von 1954 ab als wissenschaftlicher Assistent an der Universität in Göttingen tätig. 1956 wurde er zum ordentlichen Professor an der Universität Freiburg/Breisgau ernannt. Von 1961 bis 1975 arbeitete er als Richter im Nebenamt am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. In der Zeit von 1968 bis 1976 hatte er das Amt des Vorsitzenden des Schiedsgerichtshofs der Evangelischen Kirche in Deutschland inne. 1983 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verliehen.

Der Jubilar ist einer der großen Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. So schrieb 1984 der damalige Bundespräsident Karl Carstens in seinem Glückwunschschreiben zum 65. Geburtstag:

"Ihre Schriften sind für jeden, der sich mit Fragen des Staats- und Verfassungsrechts ernsthaft auseinandersetzen will, unentbehrlich. Mit Ihrer Arbeit als Staatsrechtslehrer und als Richter am Bundesverfassungsgericht haben Sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des deutschen Verfassungsrechts geleistet."

Während seiner Zeit als Verfassungsrichter hat Prof. Hesse an einer Vielzahl von Entscheidungen als Berichterstatter mitgewirkt. Sein Dezernat umfaßte u.a. Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit, Wirtschaftsrecht, Staatskirchenrecht, Wiedergutmachungsrecht. Zu den bekanntesten Entscheidungen zählen etwa das Mitbestimmungsurteil (BVerfGE 50, 297 ff.), solche zur Meinungs- und Pressefreiheit (u.a. BVerfGE 54, 208, "Böll/-Walden") sowie die sog. Rundfunkurteile (BVerfGE 57, 295 = "Drittes Rundfunkurteil"; BVerfGE 73, 118 = "Viertes Rundfunkurteil").

Prof. Dr. Dr. h.c. Konrad Hesse lebt heute in Merzhausen/Breisgau.