Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zur "Stichtagsregelung" im Vermögensgesetz am 12. Mai 1999

Pressemitteilung Nr. 18/1999 vom 19. Februar 1999

Der Erste Senat des BVerfG hat im Normenkontrollverfahren "Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG)" Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Mittwoch, den 12. Mai 1999, 10.00 Uhr
Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

anberaumt.

Die Normenkontrollklage hat das Land Brandenburg erhoben. Es hält § 4 Abs. 2 VermG für verfassungswidrig. Nach dieser Vorschrift ist die Rückübertragung von in der DDR rechtsstaatswidrig entzogenem Grund und Boden dann ausgeschlossen, wenn ein Dritter das Grundstück von den DDR-Behörden redlich erworben hat und dieser Erwerb bis zum 18. Oktober 1989 (Rücktritt des ehemaligen Staatsrechtsvorsitzenden Honecker) erfolgt ist.

Weitere Informationen zum Verfahren werden rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt.