Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zur "Hennenhaltungsverordnung" am 13. April 1998

Pressemitteilung Nr. 19/1999 vom 19. Februar 1999

Der Zweite Senat des BVerfG hat in dem Verfahren "Hennenhaltungsverordnung" Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Dienstag, den 13. April 1999, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

anberaumt.

Dem Verfahren liegt ein Normenkontrollantrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zugrunde. Er betrifft die Frage, ob die Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung; HHVO) vom 10. Dezember 1987 mit dem GG vereinbar ist.

Weitere Einzelheiten werden noch gesondert mitgeteilt.