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Ehemalige Richterin des BVerfG Helga Seibert erhält den von der Humanistischen Union verliehenen Fritz-Bauer-Preis

Pressemitteilung Nr. 23/1999 vom 1. März 1999

Der Bundesvorstand der Humanistischen Union hat einstimmig beschlossen, den diesjährigen Fritz-Bauer-Preis der im September 1998 aus dem Dienst ausgeschiedenen ehemaligen Richterin des BVerfG Helga Seibert zu verleihen.

Die Humanistische Union ist die älteste bundesdeutsche Bürgerrechtsorganisation und tritt seit ihrer Gründung für die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte und deren Erweiterung durch die Bürgerinnen und Bürger selbst ein.

Fritz Bauer, Mitbegründer der Humanistischen Union und Namensgeber des erstmals 1969 vergebenen Preises, war von 1956 bis 1968 Generalstaatsanwalt in Hessen. Er wurde als jüngster Richter Deutschlands 1933 wegen seiner Nazigegnerschaft aus dem Justizdienst entlassen, kam mit seinem Freund Kurt Schumacher vorübergehend ins KZ und emigrierte dann nach Skandinavien.

Unerbittlich gegenüber Verbrechen gegen die Menschheit - Bauer wirkte maßgeblich mit an der Vorbereitung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses - war Bauer gleichzeitig ein leidenschaftlicher Vorkämpfer eines humaneren Umgangs der Gesellschaft mit den kleinen Gestrauchelten.

Der von der Humanistischen Union gestiftete Fritz-Bauer-Preis wird alljährlich an Persönlichkeiten oder Institutionen verliehen, die sich im Sinne der Überzeugungen Fritz Bauers und der Bestrebungen der Humanistischen Union in allgemeiner Weise oder auf einem besonderen Gebiet darum bemüht haben, der Gerechtigkeit und Menschlichkeit in unserer Gesetzgebung, Rechtsprechung und im Strafvollzug Geltung zu verschaffen.

Der Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr. Till Müller-Heidelberg, hat die diesjährige Preisverleihung in einem Schreiben an Frau Seibert wie folgt begründet:

"Wir möchten mit der Preisverleihung Ihre langjährige Arbeit als Bundesverfassungsrichterin ehren. Daß eine Bürgerrechtsorganisation eine oberste Richterin ehrt, mag Ihnen ungewöhnlich erscheinen, für uns zählt jedoch Ihre Arbeit zu den besonderen Leistungen des Umgangs mit Grundrechten. Vorbildlich erscheint uns Ihre praktizierte Auffassung von Ihrem Richteramt. Ihr stetiges Beharren darauf, daß das Bundesverfassungsgericht ein Gericht ist und sich daraus objektive Maßstäbe für die Verfassungsinterpretation ergeben, die einem Dezisionismus des Verfassungsgerichts von vornherein entgegenstehen, hatte unserer Meinung nach deutlichen Einfluß auf die Rechtsprechungsentwicklung des 1. Senats. Daß Sie zugleich auch immer offengelegt haben, daß die Wertvorstellungen des interpretierenden Richters in die Auslegung des Grundgesetzes einfließen, bezeugt nicht nur Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem von Ihnen innegehabten Amt, sondern zugleich auch den Willen, das Grundgesetz zu wahren und zugleich weiterzuentwickeln.

Während Ihrer Amtszeit als Bundesverfassungsrichterin haben Sie in besonderer Weise die Rechtsprechung zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung familienrechtlicher Normen geprägt. Wir möchten besonders Ihre Verdienste auf diesem Gebiet würdigen. Die Vollendung der Rechtsprechung zur Durchsetzung der Verwirklichung der Gleichberechtigung und der Herstellung gleicher Bedingungen für nichteheliche Kinder zählt dazu. In Ihrer Amtszeit sind im Kindschaftsrecht auch die neuen Fragen, die sich aus den veränderten Familienstrukturen und dem neuen Verständnis der Rechtsstellung des Kindes ergeben, durch die Rechtsprechung des Ersten Senats im Sinne einer Anreicherung subjektiver Grundrechtsgehalte vorangebracht worden. Auch die Öffnung des Familienbegriffes aus Art. 6 Abs. 1 GG ist von Ihnen so entwickelt worden, daß der Grundrechtsgehalt dieser Norm sich verbreitern konnte. Wir würdigen besonders die Orientierung dieser Rechtsprechung an der veränderten sozialen Wirklichkeit. Die Auslegung des Familienbegriffes hat den staatlichen Schutzauftrag auf alle Eltern-Kind-Beziehungen erstreckt. Hervorheben möchten wir auch die zunehmende Orientierung des Persönlichkeitsrechtes für das Familienrecht. Es ist Ihnen gelungen, trotz richterlicher Zurückhaltung, wichtige Reformen des Ehe- und Kindschaftsrechts durchzusetzen. Diese, mit Ihrer Rechtsprechung erzielte Wirkung stellt für uns Bürgerrechtsarbeit im besten Sinne dar."

Der Preis soll Frau Seibert im Rahmen einer Feierstunde am 30. April 1999 im BVerfG überreicht werden. Einzelheiten hierzu werden noch gesondert mitgeteilt.

Hinsichtlich der Person der Preisträgerin wird zur Information auf die Pressemitteilung Nr. 105/98 vom 25. September 1998 hingewiesen

Anlage 1 zur Pressemitteilung Nr. 23/99 vom 1. März 1999

Bundespräsident verabschiedet und ernennt Verfassungsrichter

Anlage 2 zur Pressemitteilung Nr. 23/99 vom 1. März 1999

Trägerinnen und Träger des Fritz-Bauer-Preises der Humanistischen Union e.V.:

  • Helga Einsele (1969)
  • Gustav Heinemann (1970)
  • Birgitta Wolf (1971)
  • Emmy Diemer-Nicolaus (1972)
  • Heinrich Hannover (1973)
  • Helmut Ostermeyer (1975)
  • Werner Hill (1976)
  • Heinz-Dietrich Stark (1977)
  • Gerald Grünwald (1978)
  • Peggy Parnass (1980)
  • Ulrich Vultejus (1981)
  • Ruth Leuze (1982)
  • Erich Küchenhoff (1983)
  • Ulrich Finckh (1984)
  • Rosi Wolf-Almanasreh (1985)
  • Ossip K. Flechtheim (1986)
  • Eckart Spoo (1988)
  • Liselotte Funcke (1990)
  • Erwin Fischer (1993)
  • Hans Lisken (1995)
  • Hanne und Klaus Vack (1996)
  • Günter Grass (1997)