Bundesverfassungsgericht

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Urteilsverkündung im Verfahren "Hennenhaltungsverordnung" am 6. Juli 1999

Pressemitteilung Nr. 67/1999 vom 25. Juni 1999

Im Anschluß an die mündliche Verhandlung vom 13. April 1999 wird der Zweite Senat des BVerfG sein Urteil im Verfahren "Hennenhaltungsverordnung" am

Dienstag, den 6. Juli 1999, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe,

verkünden.