Bundesverfassungsgericht

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Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 115/99 vom 4. November 1999

Pressemitteilung Nr. 115a/1999 vom 4. November 1999

Die Pressemitteilung vom heutigen Tag Nr. 115/99 "Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom Strafgefangenen noch die Begehung rechtswidriger Taten droht" wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 2 unter Ziffer II., 2. Absatz muß es heißen:

"Die Kammer führt hinsichtlich der Entscheidung des LG aus, daß sich dieses allein auf die aus seiner Sicht nach wie vor zutreffenden Gründe zweier acht bzw. neun Monate zurückliegender, Strafaussetzung versagender Entscheidungen stützt, dabei aber nicht berücksichtigt, daß sich der Bf im Strafvollzug mittlerweile beanstandungsfrei führt."