Bundesverfassungsgericht

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Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren "EALG" am 11. April 2000

Pressemitteilung Nr. 11/2000 vom 28. Januar 2000

Der Erste Senat des BVerfG hat in mehreren Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) Termin zur mündlichen Verhandlung auf

D i e n s t a g , den 11. April 2000, 10.00 Uhr
Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, 76133 Karlsruhe

anberaumt.

Das EALG enthält Regelungen über die Wiedergutmachung für Vermögensverluste, die im Beitrittsgebiet unter der Verantwortung der DDR (Art. 1 EALG), unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht (Art. 2 EALG) und auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung (Art. 3 EALG) eingetreten sind.

In den Verfahren geht es vornehmlich um das Problem der so genannten Wertschere zwischen Wiedergutmachung durch Rückübertragung von Vermögenswerten und Wiedergutmachung durch Entschädigung oder Ausgleichsleistung in Geld oder Geldeswert. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob einzelne Regelungen des EALG deshalb verfassungswidrig sind, weil sie Leistungen vorsehen, die in der Regel unterhalb der heutigen Verkehrswerte der entzogenen und der nach dem Vermögensgesetz zu restituierenden Vermögenswerte liegen.

Weitere Einzelheiten werden ca. zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt.

Karlsruhe, den 28. Januar 2000