Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter a.D. Söllner vollendet am 5. Februar sein 70. Lebensjahr

Pressemitteilung Nr. 13/2000 vom 4. Februar 2000

Der frühere Richter des BVerfG, Prof. Dr. Alfred Söllner, vollendet morgen, am 5. Februar 2000, sein 70. Lebensjahr. Er ist 1930 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, war er von 1959 bis 1966 als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt tätig. Nach seiner Habilitation im Jahre 1966 wurde er noch im gleichen Jahr als ordentlicher Professor an die Universität Kiel berufen. In den Jahren 1970 bis 1997 lehrte Prof. Söllner die Fächer Römisches und Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Gießen. Von April 1985 bis März 1987 war er Vizepräsident dieser Universität Gießen und führte mehrere Monate lang die Geschäfte des Präsidenten der Universität.

Prof. Söllner ist wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz.

In den Jahren 1970 bis 1977 war Prof. Söllner Mitglied der Sachverständigenkommission für ein Arbeitsgesetzbuch. Er war zudem als Schlichter in Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bundesbahn sowie als Vorsitzender des Schiedsgerichts für die Metallindustrie tätig.

Am 7. Oktober wählte ihn der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages zum Bundesverfassungsrichter. Er trat am 16. November 1987 im Ersten Senat des BVerfG die Nachfolge des Bundesverfassungsrichters a.D. Dr. Katzenstein an. Die Amtszeit von Prof. Söllner als Bundesverfassungsrichter endete am 13. Oktober 1995. Als Berichterstatter für sozialrechtliche Fragen hat er an einer Vielzahl wichtiger verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mitgewirkt. Hierunter fällt u.a. die Entscheidung des Ersten Senats vom 7. Juli 1992 zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Az. 1 BvR 761/91 u.a.; BVerfGE 87, 1 ff.).

Herr Prof. Söllner ist verheiratet und lebt in Gießen.

Karlsruhe, den 4. Februar 2000