Bundesverfassungsgericht

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Bislang keine Entscheidung des Gerichts zur Verfassungsmäßigkeit der so genannten Ökosteuer

Pressemitteilung Nr. 23/2000 vom 1. März 2000

Aus Anlass der Presseberichterstattung über den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 29. Dezember 1999 (1 BvR 679/98; Pressemitteilung Nr. 21/2000 vom 29. Februar 2000) zu den so genannten versicherungsfremden Leistungen der Sozialversicherung wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der Energiesteuer ("Ökosteuer") bislang nicht ergangen ist.

Soweit die Pressemitteilung Nr. 21/2000 erwähnt, dass Einnahmen aus der Energiesteuer zur Finanzierung der Leistungen der Rentenversicherung verwendet werden, was zu einer Beitragsentlastung geführt hat, handelt es sich lediglich um einen Hinweis mit informierendem Charakter.

Karlsruhe, den 1. März 2000