Bundesverfassungsgericht

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Termin zur mündlichen Verhandlung in Landesorganstreitverfahren betreffend Fragen der Abgeordnetenentschädigung am 2. Mai 2000

Pressemitteilung Nr. 34/2000 vom 17. März 2000

Der Zweite Senat des BVerfG hat in Landesorganstreitverfahren betreffend das Abgeordnetenentschädigungsrecht in Thüringen und Rheinland-Pfalz Termin zur mündlichen Verhandlung auf

D i e n s t a g , den 2. Mai 2000, 10.00 Uhr,
Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3,
76133 Karlsruhe,

anberaumt.

Der Antrag von ehemaligen Landtagsabgeordneten richtet sich im Verfahren 2 BvH 3/91 gegen § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags, soweit Fraktionsvorsitzenden, stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführern einer Fraktion eine zusätzliche steuerpflichtige Entschädigung gewährt wird. Im Verfahren 2 BvH 4/91 richten sich die Anträge einer Landtagsabgeordneten gegen zahlreiche Vorschriften des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz. Vornehmlich geht es um das Problem der zusätzlichen steuerpflichtigen Entschädigung für Fraktionsvorsitzende, um die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete mit Amtsbezügen und parlamentarische Funktionsträger sowie um Fragen der Anrechnung beim Zusammentreffen von Abgeordnetenentschädigung und anderen Einkommen bzw. Versorgungsansprüchen.

Weitere Einzelheiten werden ca. zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt.

Karlsruhe, den 17. März 2000