Bundesverfassungsgericht

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Organisatorische Hinweise für Medienvertreter hinsichtlich der mündlichen Verhandlung betreffend "Pflegeversicherung" am 4. Juli 2000

Pressemitteilung Nr. 84/2000 vom 20. Juni 2000

Im Hinblick auf die am 4. Juli 2000, 10.00 Uhr, anstehende mündliche Verhandlung des Ersten Senats betreffend das Pflegeversicherungsgesetz von 1994 (s. Pressemitteilung Nr. 73/2000 vom 26. Mai 2000) wird folgendes mitgeteilt:

1. Akkreditierungen

Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.

Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich bis zum Freitag, 30. Juni 2000, 13.00 Uhr, zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/9101-461 oder 9101-382). Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sofern mehr Akkreditierungsgesuche eingehen, als Plätze auf der Empore zur Verfügung stehen, müssen sich die betroffenen Medienvertreter nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten in den ersten Stock (Presseraum) begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.

2. Foto- und Fernsehaufnahmen

Entsprechend den ergänzenden Regelungen des BVerfG zu § 17 a BVerfGG (s. Anlage), sind bei mündlichen Verhandlungen Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Verhandlungssaal nur bis zum Abschluß der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten zulässig.

Für diese Aufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlichrechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) mit jeweils drei Kameras sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen, zwei freie Fotografen) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern bzw. den Agenturen/Fotografen überlassen.

Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden.

Nach Feststellung der Anwesenheit der Beteiligten sind Fernseh- und Tonaufnahmen nicht mehr zulässig. Das gilt auch für Aufnahmen vor dem Verhandlungssaal durch die Verglasung. Die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, die auf Stativen stehenden Kameras sind unaufgefordert abzuschalten.

Der hiesigen Pressestelle sind die Pool-Mitglieder für die Fernsehanstalten und für die Fotoaufnahmen bis zum Freitag, den 30. Juni 2000, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

3. Allgemeines

"Handys" sind, sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden, wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen im Verhandlungssaal aus demselben Grund ebenfalls nicht benutzt werden.

In der Mittagspause bzw. nach Schluß der mündlichen Verhandlung sind Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Verhandlungssaal lediglich für einen Zeitraum von 15 Minuten zugelassen. Für etwaige weitere Aufnahmen steht hierfür der Empfangsraum (1. OG) oder das Foyer (Erdgeschoß) zur Verfügung.

Karlsruhe, den 20. Juni 2000