Bundesverfassungsgericht

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BVR a.D. Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde wird 70 Jahre

Pressemitteilung Nr. 121/2000 vom 18. September 2000

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde vollendet am 19. September 2000 sein 70. Lebensjahr.

Er war vom 20. Dezember 1983 bis zum 3. Mai 1996 Mitglied des Zweiten Senats des BVerfG.

Nach der Ersten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1953 promovierte er sowohl bei Prof. Hans J. Wolff in Münster zum Dr.jur. als auch bei Prof. Franz Schnabel in München zum Dr.phil.

Im Anschluss an seine Habilitation 1964 in Münster war er von 1964 bis 1969 Professor für öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg, von 1969 bis 1977 in gleicher Eigenschaft in Bielefeld tätig. Ab 1977 lehrte er an der Universität Freiburg.

Prof. Dr. Dr. Böckenförde war von 1971 bis 1976 Mitglied der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages.

1999 verliehen ihm sowohl die katholisch-theologische Fakultät der Universität Bochum als auch die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld die Ehrendoktorwürde.

Prof. Dr. Dr. Böckenförde lebt heute in Freiburg.

Karlsruhe, den 18. September 2000