Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung im Verfahren "Hessische Wahlprüfung"

Pressemitteilung Nr. 145/2000 vom 14. November 2000

Az. 2 BvF 1/00

Der Zweite Senat wird am

D i e n s t a g , den 5. Dezember 2000, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, Karlsruhe

in dem Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Wahlprüfungsgesetzes eine mündliche Verhandlung durchführen.

Einzelheiten zu dem Verfahren werden ca. zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung gesondert mitgeteilt.

Karlsruhe, den 14. November 2000