Bundesverfassungsgericht

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BVR Dr. Kühling aus dem Amt geschieden - Ernennung der neuen Verfassungsrichter

Pressemitteilung Nr. 11/2001 vom 23. Januar 2001

Der Bundespräsident hat heute Herrn Richter des BVerfG Dr. Jürgen Kühling die Entlassungsurkunde in Karlsruhe ausgehändigt. Damit endet die Amtszeit von Dr. Kühling.

Herr Richter des BVerfG Dr. Jürgen Kühling ist am 27. April 1934 in Osnabrück geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Dr. Kühling studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Rom. Nach seiner Promotion war er 1965/66 in der Rechtsabteilung der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg tätig, anschließend - bis 1972 - als Verwaltungsrichter in Hannover. Während dieser Zeit arbeitete er ein Jahr (1971) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht. 1972 erfolgte seine Berufung in das Niedersächsische Justizministerium, 1979 zum Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Seit Juli 1989 ist Dr. Kühling nach seiner Wahl zum Bundesverfassungsrichter Mitglied des Ersten Senats. Sein Dezernat umfasst u.a. das Arbeitsrecht (einschließlich der betrieblichen Altersversorgung), das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht.

Dr. Kühling scheidet auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Höchstaltersgrenze von 68 Jahren aus dem Dienst aus.

Die wesentlichen Verfahren, an denen der Richter als Berichterstatter mitgewirkt hat, sind in der Anlage beigefügt.

Als Nachfolger von Bundesverfassungsrichter Dr. Kühling tritt Prof. Dr. Brun-Otto Bryde in den Ersten Senat des BVerfG ein. Er war zuvor Professor für öffentliches Recht an der Universität Gießen und erhielt heute die Ernennungsurkunde zum Richter des BVerfG vom Bundespräsidenten.

Gleichermaßen ist Herrn Rudolf Mellinghoff heute die Ernennungsurkunde übergeben worden. Herr Mellinghoff war seit 1997 Richter am Bundesfinanzhof und wird die Nachfolge des im Herbst 2000 verstorbenen Bundesverfassungsrichters Klaus Winter im Zweiten Senat antreten.

Karlsruhe, den 23. Januar 2001

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 11/2001 vom 23. Januar 2001

1. BVerfGE 84, 133/Urteil vom 24. April 1991/ PM Nr. 18/91 vom 24. April 1991 Warteschleife, Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages

2. BVerfGE 84, 212/Beschluss vom 26. Juni 1991/ PM Nr. 34/91 vom 23. Juli 1991 Aussperrung bei Schwerpunktstreik - Streik und Aussperrung grundsätzlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt

3. BVerfGE 85, 191/Urteil vom 28. Januar 1992/ PM Nr. 4/92 vom 28. Januar 1992 Nachtarbeitsverbot für Frauen

4. BVerfGE 88, 103/Beschluss vom 2. März 1993/ PM Nr. 13/93 vom 6. April 1993 Beamte als Streikbrecher - Streik auch im öffentlichen Dienst durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt

5. BVerfGE 89, 69/Beschluss vom 24. Juni 1993/ PM Nr. 28/93 vom 14. Juli 1993 Cannabis-Konsum und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

6. BVerfGE 89, 276/Beschluss vom 16. November 1993/PM Nr. 3/94 vom 26. Januar 1994 Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen

7. BVerfGE 92, 365/Urteil vom 4. Juli 1995/ PM Nr. 28/95 vom 4. Juli 1995 Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks - Verfassungsmäßigkeit von § 116 AFG

8. BVerfGE 96, 152, 171, 189 und 205/ Urteile vom 8. Juli 1997/ PM Nr. 64/97 vom 8. Juli 1997 Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrages

9. BVerfGE 98, 365/Beschluss vom 15. Juli 1998/ PM Nr. 130/98 vom 25. November 1998 Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst - Verfassungswidrigkeit von § 18 BetrAVG

10. BVerfGE 100, 226/Beschluss vom 2. März 1999/ PM Nr. 69/99 vom 1. Juli 1999 Rheinland-Pfälzisches Denkmalschutzgesetz - Ausgleichsleistungen bei unzumutbaren Eigentumsbeschränkungen.

11. BVerfGE 102, 347/Urteil vom 12. Dezember 2000/ PM Nr. 156/2000 vom 12. Dezember 2000 Presse- und Meinungsfreiheit bei Zeitungsanzeigen (Benetton-Werbung)