Bundesverfassungsgericht

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Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung nicht angenommen

Pressemitteilung Nr. 42/2001 vom 24. April 2001

Beschluss vom 27. März 2001
1 BvR 356/01

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 22 Beschwerdeführern gegen die geänderten Vorschriften über die Anrechnung des Kindergelds auf die Unterhaltspflicht (§ 1612 b BGB) nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerdeführer darauf verwiesen, zunächst vor den ordentlichen Gerichten die Auslegung und Anwendung der von ihnen für verfassungswidrig gehaltenen Vorschriften klären zu lassen.

Karlsruhe, den 24. April 2001