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Entscheidung zum Altenpflegegesetz
Pressemitteilung Nr. 54/2001 vom 23. Mai 2001
Das Bundesverfassungsgericht wird im Laufe der nächsten Woche seine Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem die bayerische Staatsregierung das Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes zum 1. August 2001 hinauszuschieben trachtet, bekannt geben.
Az. - 2 BvQ 48/00 -
Karlsruhe, den 23. Mai 2001