Bundesverfassungsgericht

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Entscheidung über "Einstweilige Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz"

Pressemitteilung Nr. 72/2001 vom 11. Juli 2001

Az. 1 BvQ 23/01, 1 BvQ 26/01

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am

M i t t w o c h, den 18. Juli 2001 um 10.00 Uhr
Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe,

seine Entscheidung über die Anträge der Staatsregierung des Freistaates Bayern und der Staatsregierung des Freistaates Sachsen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz verkünden.