Bundesverfassungsgericht

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Akkreditierungshinweise für Medienvertreter zum Festakt anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 2001

Pressemitteilung Nr. 88/2001 vom 11. September 2001

Auf Grund der engen Kapazitäten stehen für Medienvertreter nur wenige Plätze bei dem Festakt zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist zudem eine rechtzeitige Anmeldung unumgänglich. Für sämtliche nachfolgend im einzelnen angesprochenen Gruppen gilt daher: Die schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Kopie des Presseausweises ist bis zum 20. September 2001 bei der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts vorzunehmen. Die Erteilung einer Einlasskarte ist personengebunden, ein späteres Auswechseln des Namens ist nicht möglich. Das Badische Staatstheater kann ohne entsprechende Einlasskarte nicht betreten werden.

Die Pressestelle wird nach Ablauf der Anmeldefrist per Fax an alle Anmelder bekannt geben, ob sie zugelassen werden können.

Für Journalisten stehen zusätzlich zu den Plätzen für die Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz, die sich nicht erneut akkreditieren müssen, weitere zehn Plätze zur Verfügung.

Ferner erhalten je ein öffentlich-rechtliches und ein privates Kamerateam im Rahmen einer Poollösung Zutritt. Sie müssen bereit und technisch in der Lage sein, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern überlassen.

Insgesamt zehn Fotografen können während des Festaktes und des sich anschließenden Empfangs Aufnahmen machen. Dabei sind die Aufnahmen während des Festaktes nur beschränkt, nämlich zu Beginn der jeweiligen Redebeiträge und Musikstücke möglich.

Karlsruhe, den 11. September 2001