Bundesverfassungsgericht

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Zum Fortgang der LER-Verfahren

Pressemitteilung Nr. 12/2002 vom 7. Februar 2002

Az. 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97

In den Verfahren um den Religionsunterricht und das Schulfach Lebenskunde-Ethik-Religionskunde in Brandenburg haben fünf der sechs Beteiligten dem BVerfG gegenüber erklärt, dass ihnen eine einvernehmliche Verständigung auf der Grundlage des vom Gericht unterbreiteten Vergleichsvorschlags möglich erscheint. Das BVerfG geht nunmehr davon aus, dass die Landesregierung Brandenburg auf der Grundlage einer Verständigung einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird und nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes diese Verfahren ihre Erledigung finden werden.

Eine verbindliche Erklärung des Verfahrensbevollmächtigten der evangelischen Schüler und Eltern ist bisher beim Gericht nicht eingegangen. Verschiedene Einzelpersonen haben allerdings direkt an das Gericht geschrieben. Insoweit bleibt die weitere Klärung abzuwarten. Über den Fortgang dieses Verfahrens wird zu gegebener Zeit entschieden.

Karlsruhe, den 7. Februar 2002