Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung über die Anträge im Verfahren "Parteispendenuntersuchungsausschuss"

Pressemitteilung Nr. 24/2002 vom 26. Februar 2002

Az. 2 BvE 2/01

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die Anträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und fünf einzelner Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Parteispendenaffäre am

M o n t a g, 18. März 2002
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Die Anträge sind darauf gerichtet festzustellen, dass der Untersuchungsausschuss verpflichtet ist, die Beweisaufnahme unverzüglich fortzusetzen und diverse, im einzelnen benannte Beweise zu erheben.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden etwa zwei Wochen vor der Verhandlung bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 26. Februar 2002