Bundesverfassungsgericht

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Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

Pressemitteilung Nr. 49/2002 vom 26. April 2002

Beschluss vom 23. April 2002
1 BvR 1412/97

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem Eltern und Schüler, die sich dem Verständigungsvorschlag des Gerichts in den "LER"-Verfahren nicht anschließen können, Beratung und Verabschiedung einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes verhindern wollten.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg, da eine Beschwer der Antragsteller durch den Gesetzesbeschluss, den sie verhindern wollen, nicht absehbar ist. Das Bundesverfassungsgericht wird im Übrigen über die Anträge in den "LER"-Verfahren entscheiden, soweit diese nach einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht durch entsprechende Erklärungen beendet werden. Dazu bedarf es nicht der Sicherung durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Karlsruhe, den 26. April 2002