Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zum Altenpflegegesetz

Pressemitteilung Nr. 52/2002 vom 8. Mai 2002

Az. 2 BvF 1/01

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Altenpflegegesetzes am

D i e n s t a g , 25. Juni 2002
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG
Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden etwa zwei Wochen vor der Verhandlung bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 8. Mai 2002