Bundesverfassungsgericht

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Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über Berichterstattung und Äußerungen über das Gericht

Pressemitteilung Nr. 61/2002 vom 11. Juli 2002

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ist - ebenso wie Mitglieder und Mitarbeiter des BVerfG - äußerst befremdet über die unzutreffenden und einseitigen Äußerungen und Berichterstattungen über den Wettbewerb zum Erweiterungsbau für das BVerfG.

Nach einer fast zweijährigen, von einer großen Anzahl von Architekten der Landesbauverwaltung unterstützten Suche nach Möglichkeiten, die dringend notwendigen 40 Zimmer innerhalb des Baubestandes zu realisieren, stellte sich heraus, dass eine solche Lösung aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Hinzu kam der von der Stadt und dem Regierungspräsidium geradezu als unabdingbar dargestellte Denkmalschutz. Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses war, auf einer kleinen Fläche in den Grünbereich einen Erweiterungsbau zu planen. In Anbetracht dessen, dass das BVerfG ein Verfassungsorgan des Bundes ist und weil zudem zahlreichen Architekten die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben werden sollte, wurde ein europaweiter Architektenwettbewerb von den beteiligten Fachbehörden und Architekten als unverzichtbar angesehen.

Damit wurden die Ausschreibung und die Ausschreibungsmodalitäten in die Hände des 11-köpfigen Preisgerichts gelegt, in dem u.a. das BVerfG mit zwei Stimmen und die Stadt Karlsruhe mit einer Stimme vertreten sind. Das Preisgericht hat den Auslobungstext incl. Wettbewerbsfläche verabschiedet. Noch vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes hat das BVerfG seinen Flächenbedarf, auch um den erforderlichen Anbau möglichst klein zu halten, deutlich reduziert und sich bei seinem Planungsbedarf an der Größe des ersten Bauteils orientiert, der auf ca. 730 qm Fläche und damit einem Bruchteil der Wettbewerbsfläche von ca. 4200 qm gebaut ist.

Da nunmehr ein Preisgericht den Wettbewerb in den Händen hält und das BVerfG nicht Auslober dieses Wettbewerbes ist, kann und wird das BVerfG nur im Rahmen dieses Gremiums seine Anliegen einbringen. Dies hat es bereits getan, indem auch auf Veranlassung der Vertreter des BVerfG in den Wettbewerbstext aufgenommen wurde, dass der Botanische Garten unter Denkmalschutz steht und die Flächen im Wettbewerbsgebiet so gering wie möglich zu überbauen bzw. zu "versiegeln" sind. In den im Rahmen des Wettbewerbs allgemein zugänglichen Unterlagen ist ferner festgehalten - und das ist auch ein Anliegen des BVerfG -, dass die dem Wettbewerbsgebiet angrenzenden Wegeführungen, die Brunnenanlage mit ihrem schützenswerten Hainbuchenheckenrondell und die im Lageplan gekennzeichneten wertvollen Bäume im Wettbewerbsgebiet zu erhalten sind.

Im Übrigen hatten das BVerfG sowie die Vertreter des Bundesbauministeriums und der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vor Ausschreibung des Wettbewerbs Ende letzten Jahres darauf gedrängt, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage die zuständigen Gremien der Stadt Karlsruhe am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Die zuständige kommunale Bauverwaltung hat jedoch eine solche förmliche Bauvoranfrage nicht als notwendig angesehen. Es heißt hier in den Protokollen der Stadt wörtlich "Nach Auffassung des BOA (Bauordnungsamtes) ist die ... ins Gespräch gebrachte Voranfrage nicht notwendig." Das BVerfG konnte davon ausgehen und hat dies auch getan, dass bei dem außergewöhnlichen Anliegen des BVerfG die Gremien der Stadt Karlsruhe in dem erforderlichen Umfang von den Vertretern der Stadt beteiligt waren.

Das BVerfG bedauert, dass die Bevölkerung über diese Fakten nicht zutreffend informiert wird. Vor allem aber ist es sehr bedauerlich, dass vor Sichtung der über 200 eingereichten Architektenvorschläge eine derartige Stimmung gegen einen Erweiterungsbau und die an dem Wettbewerb Beteiligten gemacht und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Wettbewerb nicht das Vertrauen entgegen gebracht wird, eine allseits verträgliche Lösung zur Bewältigung der aktuellen Raumprobleme des BVerfG unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes des Botanischen Gartens planen zu können.

Karlsruhe, den 11. Juli 2002