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Mündliche Verhandlung zum Zuwanderungsgesetz
Pressemitteilung Nr. 82/2002 vom 1. Oktober 2002
Az. 2 BvF 1/02
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) am
M i t t w o c h, 23. Oktober 2002
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute bekanntgegeben.
Karlsruhe, den 1. Oktober 2002