Bundesverfassungsgericht

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Botanischer Garten und Erweiterungsbau

Pressemitteilung Nr. 88/2002 vom 11. Oktober 2002

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich in einer Plenumssitzung am 9. Oktober 2002 in ihrer Gesamtheit mit dem Ergebnis des Preisgerichts zum Realisierungswettbewerb "Erweiterung des Bundesverfassungsgerichts" befasst. Das Preisgericht hatte dem Entwurf des Architekten Michael Auerbach einstimmig den 1. Preis im Wettbewerb zur Realisierung des Erweiterungsbaus des Bundesverfassungsgerichts zuerkannt und ebenso einstimmig empfohlen, diese Arbeit für die weiteren Planungen zu Grunde zu legen und den 1. Preisträger zu beauftragen und gleichzeitig den Anmerkungen in der Beurteilung Rechnung zu tragen.

Das Bundesverfassungsgericht wird die beteiligten Behörden des Bundes, des Landes und der Stadt bitten, auf der Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts und der weiteren beteiligten Sachverständigen eine Modifikation zu erarbeiten. Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hebt in diesem Zusammenhang Folgendes hervor:

Die Integrität des denkmalgeschützten Botanischen Gartens ist ein hohes und schützenswertes Gut. Deshalb ist es dem Gericht ein besonderes Anliegen, gerade keinen "Riegel" entstehen zu lassen. Entsprechend der Anregung des Vertreters des Landesamts für Denkmalschutz ist die Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Umgebungsbereiche weitestgehend zu reduzieren. Die Richter wünschen, dass das neue Gebäudeelement den Botanischen Garten deutlich weniger als der prämierte Entwurf tangiert. Gegebenenfalls könnte so die Feststellung des im Preisgericht beteiligten Sachverständigen des städtischen Gartenbauamtes, dass mit dem Entwurf "drei nicht ganz wertvolle Bäume des Bestandes aufgegeben werden", unterschritten werden. Dabei sollte auch eine "frontale Riegelbildung" zwischen Staatlicher Kunsthalle und dem Pavillon des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden. Auf Grund der Entscheidung des Preisgerichts hält das Bundesverfassungsgericht ein Gebäudeelement für denkbar, das durch seine architektonische Gestaltung ein Bindeglied zwischen dem kompakten Bau der Staatlichen Kunsthalle und dem Pavillon des Bundesverfassungsgerichts herstellt. Das Gebäudeelement sollte deutlich niedriger als die Staatliche Kunsthalle und die beiden höchsten Pavillons des Bundesverfassungsgerichts bleiben. Die Einzelheiten einer solchen Ausgestaltung zu prüfen, obliegt nun den Architekten und Sachverständigen des Bundes, des Landes und der Stadt.

Zur Geschichte: Ende der 60er Jahre wurde das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in den Botanischen Garten der Stadt Karlsruhe an der Stelle des ehemaligen Badischen Staatstheaters gebaut. Seit Planung und Bau dieser Pavillons hat sich die Anzahl der in diesem Gebäude arbeitenden Personen mehr als verdoppelt. In den letzten 10 Jahren wurde die allseits anerkannte Raumnot des Bundesverfassungsgerichts offenbar: Das für alle Bürger zugängliche Casino wurde geschlossen und die Zimmer in Mitarbeiterräume umgebaut. In den Kellerräumen der Bibliothek wurden Bibliotheksräume provisorisch in Arbeitszimmer unterteilt und im vergangenen Jahr zusätzlich Container, positiv "mobile Raumsysteme" genannt, unter dem Richtergebäude aufgestellt. Um die Raumprobleme dauerhaft zu lösen, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, einen Realisierungswettbewerb "Erweiterung des Bundesverfassungsgerichts" ausgeschrieben. Zeitgleich mit der Ausschreibung Anfang 2002 entstand in der Bevölkerung der Stadt Karlsruhe eine Diskussion, ob und in welchem Umfang ein Ausbau akzeptabel erscheint.

Zum aktuellen Stand: Das Preisgericht, bestehend aus 6 Fachpreisrichtern, davon 5 freie Architekten und 1 Vertreter des Landes Baden-Württemberg und 5 Sachpreisrichtern, bestehend aus dem Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, einem Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und einem Vertreter des Landes Baden-Württemberg sowie 2 Vertretern des Bundesverfassungsgerichts, hat einstimmig den 1. Preis vergeben und ebenfalls einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, diesen der Planung zu Grunde zu legen. Das Preisgericht hat sich auch mit alternativen Standorten befasst und dabei an Hand eingereichter Entwürfe die in der Öffentlichkeit diskutierten Möglichkeiten bewertet. Das Preisgericht hat sich mit deutlicher Mehrheit gegen einen Standort entlang der Waldstrasse ausgesprochen. Es hat dazu ausgeführt: "Der Vorschlag, die frühere Bebauung nun mit parallel zur Waldstraße flankierenden Gebäuden wieder zusätzlich zu errichten, steht im Widerspruch zu dieser denkmalwürdigen Bebauung und würde sie darüber hinaus konterkarieren". Zu einer Bebauung der Tiefgarage hat sich das Preisgericht geradezu einmütig geäußert und hierzu ausgeführt, dass diese "aus städtebaulicher Sicht in keiner Weise akzeptabel" sei. Die Beteiliung der Vertreter des Bundes, des Landes und der Stadt im Preisgericht geben diesen Bewertungen besonderes Gewicht.

Bereits das Preisgericht hat Modifikationen des 1. Preises bei der konkreten Gestaltung des Gebäudeelementes angeregt. Diese sollten durch die jetzt erforderlichen konkreten Entwürfe Gestalt erlangen.