Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zum Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten

Pressemitteilung Nr. 103/2002 vom 29. November 2002

Az. 2 BvR 508/01 und 2 BvE 1/01

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahme von Gegenständen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stehen, und in dem Organstreitverfahren, in dem es um die Zustimmung des Präsidenten des Deutschen Bundestags zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den Räumen des Deutschen Bundestags geht, am

D i e n s t a g, 14. Januar 2003 um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schlossbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden im Verlauf der nächsten zwei Wochen bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 29. November 2002