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Mündliche Verhandlung zum Telekommunikationsgesetz
Pressemitteilung Nr. 34/2003 vom 7. Mai 2003
Az. 2 BvF 6/98
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Normenkontroll-Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Zuständigkeit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz am
D i e n s t a g , 27. Mai 2003 um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute bekanntgegeben.
Karlsruhe, den 7. Mai 2003