Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zum Verfahren "Lehrerin mit Kopftuch"

Pressemitteilung Nr. 38/2003 vom 16. Mai 2003

Az. 2 BvR 1436/02

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren einer Lehrerin, die die Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg begehrt, am

D i e n s t a g , 3. Juni 2003,

um 10.00 Uhr

im Sitzungssaal des BVerfG,

Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden heute bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 16. Mai 2003