Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung zum "Großen Lauschangriff"

Pressemitteilung Nr. 42/2003 vom 26. Mai 2003

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des in der Strafprozessordnung geregelten so genannten Großen Lauschangriffs und der damit in Zusammenhang stehenden Änderung von Art. 13 GG am

D i e n s t a g , 1. Juli 2003

um 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des BVerfG,

Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Akkreditierungshinweise für Pressevertreter erfolgen noch heute. Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren werden später bekanntgegeben.

Az. - 1 BvR 2378/98 und 1 BvR 1084/99 -

Karlsruhe, den 26. Mai 2003