Bundesverfassungsgericht

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Entscheidung des Stadtrats der Stadt Karlsruhe vom 22. Juli 2003

Pressemitteilung Nr. 57/2003 vom 23. Juli 2003

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts begrüßt die Entscheidung des Stadtrats der Stadt Karlsruhe vom 22. Juli 2003 für den so genannten Schrölkamp-Entwurf.

Das Stadtparlament stand vor der schwierigen Aufgabe, in dem sensiblen Umfeld mehrerer Kulturdenkmale, nämlich des Botanischen Gartens und der Orangerie-Bauten, der Kunsthalle von Heinrich Hübsch und der Pavillons von Paul Baumgarten ausgewogen über die beiden Entwürfe zu entscheiden, die für den vom Bundesverfassungsgericht dringend benötigten Erweiterungsbau vorgeschlagen waren. Bei dieser Beurteilung hatte der Stadtrat zudem die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten.

In Abwägung der widerstreitenden Interessen hat sich auf der Basis überzeugender sachlicher Argumente letztlich eine kompromissbereite Haltung durchgesetzt, die allen berechtigten Anliegen gleichermaßen Rechnung trägt. In Anbetracht des klaren positiven Votums seitens des Denkmalschutzes für den Schrölkamp-Entwurf und der enormen Kostensteigerung bei der Realisierung des städtischen Entwurfs der Variante 1b unter gleichzeitiger Inkaufnahme urheberrechtlicher Risiken hat auch das Bundesverfassungsgericht seine Bedenken gegen den so genannten Schrölkamp-Entwurf, der erhebliche Nutzernachteile infolge des geringen Flächenverbrauchs aufweist, zurückgestellt.

Bereits im Dezember 2001 hatte das zuständige Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe in einem Vermerk festgehalten, dass für einen Erweiterungsbau des Bundesverfassungsgerichts unter anderem eine Fläche nördlich des Bauteils I in Betracht kommt und "eine Bebauung nach § 34 unter Beachtung der dort festgeschriebenen Grundsätze erfolgen" kann. Die zuständigen öffentlichen Gremien sind jedoch erst spät beteiligt worden, obwohl ein Ausgleich zwischen dem Interesse an der Erhaltung des Botanischen Gartens und der akuten Raumnot des Bundesverfassungsgerichts, des einzigen Verfassungsorgans des Bundes mit Sitz außerhalb der Hauptstadt Berlin, herzustellen war. Dies hat in der Folge bedauerlicherweise zu einer Verzögerung des Entscheidungsprozesses und zu zahlreichen Fehlinformationen der Karlsruher Bevölkerung geführt.

Der Stadtrat der Stadt Karlsruhe hat mit seinem mehrheitlich zustande gekommenen Votum vom 22. Juli 2003 den Oberbürgermeister in seiner Absicht bestätigt, der geplanten Erweiterung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage des Schrölkamp-Entwurfs das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Die maßgeblichen Entscheidungsträger haben sich damit im Ergebnis bei ihrer nach nüchterner Abwägung getroffenen Entscheidung weder von Einseitigkeiten in der öffentlichen Berichterstattung noch von kommunalwahltaktischen Erwägungen leiten lassen. Der Oberbürgermeister und der Stadtrat haben eine Entscheidung für den derzeitigen Standort des Bundesverfassungsgerichts getroffen und sich damit in die Tradition der früheren Grundsatzentscheidung der Stadt Karlsruhe zu Gunsten einer "Residenz des Rechts" gestellt.

Karlsruhe, den 23. Juli 2003