Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlungen zu den Verfahren "Sicherungsverwahrung"

Pressemitteilung Nr. 73/2003 vom 25. September 2003

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend die ersatzlose Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung am

D i e n s t a g, 21. Oktober 2003,

um 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des BVerfG,

Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Az. - 2 BvR 2029/01 -

Weiter wird der Zweite Senat in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des bayerischen und des sachsen-anhaltinischen Straftäterunterbringungsgesetzes am

M i t t w o c h, 22. Oktober 2003,

um 10.00 Uhr,

im Sitzungssaal des BVerfG,

Schloßbezirk 3, Karlsruhe

eine mündliche Verhandlung durchführen.

Az. - 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02 -

Weitere Informationen zum Hintergrund der Verfahren und Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden in Kürze bekanntgegeben.

Karlsruhe, den 25. September 2003